REUTLINGEN. Die Einführung des Mindestlohns hat sie wieder verstärkt in den Fokus gerückt: die anno 1994 gesetzlich verankerte Höchstarbeitszeit-Regelung, die seit Jahresbeginn für Kopfzerbrechen sorgt. Seitdem Arbeitgeber nämlich einer akribischen Aufzeichnungspflicht unterliegen und mit einer, wie es heißt, »stärkeren Kontrolldichte« rechnen müssen, dämmert manchem Mittelständler, dass er sich auf ausgesprochen dünnem Eis bewegt. Warum? Weil Unternehmer ihren Mitarbeitern von Rechts wegen nur in Ausnahmefällen Überstunden zumuten respektive erlauben dürfen.
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