REUTLINGEN. Das Land Baden-Württemberg will zwei Drittel des »Sondervermögens Infrastruktur« des Bundes an seine Kommunen weitergeben: 8,77 Milliarden Euro insgesamt. Das Geld soll für »investive Maßnahmen in die kommunale Infrastruktur« ausgegeben werden dürfen. Diese umfassen unter anderem Bevölkerungsschutz, Verkehrsinfrastruktur, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, Energie- und Wärmeversorgung, die Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur sowie den Bereich Wissenschaft, Forschung und Digitalisierung. Die Stadt Reutlingen erhält 66,3 Millionen Euro. Was bedeutet der Geldsegen aus dem Bund für die Stadt?
Der Reutlinger Finanzbürgermeister Roland Wintzen freut sich über das Geld: »In Zeiten, in denen die Kommunen - auch in Baden-Württemberg - landauf, landab damit zu kämpfen haben, genehmigungsfähige Haushalte aufzustellen, kommt dieses Infrastrukturprogramm genau zur richtigen Zeit.«
5,5 Millionen Euro mehr im Jahr für Investitionen
Dennoch will der Dezernent die Auswirkungen des Berliner Geldsegens nicht »überbewertet« sehen. Das Investitionsvolumen der Stadt liege aktuell bei rund 50 bis 60 Millionen Euro pro Jahr. Verteile man die 66,3 Millionen gleichmäßig auf die zwölf Jahre, für die die Bundesmittel zur Verfügung stehen, ergebe sich ein jährlicher Schnitt von 5,5 Millionen Euro - Geld, das vermutlich auch für bereits begonnene Planungen eingesetzt werden darf. Diese Summe werde helfen, zusätzliche Investitionen umzusetzen, erläutert Wintzen weiter. Ein »Gamechanger« hinsichtlich der Bewältigung der kommunalen Finanzkrise sei sie allerdings nicht: Angesichts des immensen Sanierungsstaus reiche das im Schnitt 9 Prozent erhöhte Investitionsvolumen bei Weitem nicht.
Auch setzten die Bundesmillionen nicht am Kernproblem der kommunalen Finanzkrise an: den laufenden Kosten und Einnahmen. Die anhaltende konjunkturelle Schwäche habe die Einnahmen stagnieren oder einbrechen lassen. Gleichzeitig kämpften Kommunen mit erheblichen Steigerungen der laufenden Ausgaben etwa durch hohe Tarifabschlüsse, steigende Energie-, Zins- und Baukosten.
Finanzielle Spielräume für Schulsanierungen
Die erwarteten Bundesfördermittel sollen, so erläutert der Dezernent, im aktuellen Haushaltsentwurf 2026/2027 Eingang finden: als Planansätze. Sie können nämlich erst beantragt werden, wenn eine Investition getätigt sei und die Rechnung vorliege. Und damit ergibt sich ein weiterer Knackpunkt: Da Bundesgeld der Erfahrung nach meist nicht innerhalb der Zahlungsfrist bei den Kommunen eingehe, müsse man die haushaltsrechtliche Möglichkeit schaffen, um in Vorleistung gehen zu können. Dies werde die Stadt mit dem Haushaltsentwurf 2026/2027 tun.
Konkrete Projekte will die Verwaltung vorab nicht verraten, sondern erst mit der Einbringung des Doppelhaushalts am 16. Dezember benennen. Absehbar ist, dass ein Teil des Geldes für dringend anstehende Schulsanierungen eingesetzt wird. Roland Wintzen verspricht: »Die Stadt wird alles daran setzen, um möglichst schnell möglichst viel der Bundesmittel abrufen und einsetzen zu können.« (GEA)

