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Reutlinger Stadthallen-Hotel erneut verzögert

Das Projekt im Reutlinger Bürgerpark befindet sich weiter in einer Warteschleife: Wieso Investor Wolfgang Scheidtweiler eine neue Fristverlängerung beantragt hat und was das bedeutet.

So soll es aussehen: Ein Modell des Stadthallen-Hotels im Bürgerpark vom Dezember 2022.  FOTO: KAMMERER
So soll es aussehen: Ein Modell des Stadthallen-Hotels im Bürgerpark vom Dezember 2022. FOTO: KAMMERER
So soll es aussehen: Ein Modell des Stadthallen-Hotels im Bürgerpark vom Dezember 2022. FOTO: KAMMERER

REUTLINGEN. Im Dezember 2022 schien das Reutlinger Langzeit-Projekt, das von Max Dudler entworfene Stadthallen-Hotel im Bürgerpark, nach vielen Jahren der Planung konkrete Formen anzunehmen. Investor Wolfgang Scheidtweiler hatte fristgerecht und nach mehreren Verzögerungen das entsprechende Baugesuch bei der Stadt eingereicht. Baubeginn soll im Herbst 2023 sein, hieß es damals. Nur eine Finanzierungszusage der Banken fehlte noch. Bis zum 30. Juni hatte man Scheidtweiler Zeit gegeben, diese einzureichen. Kurz vor Fristende wird nun bekannt: Das Projekt verzögert sich weiter.

Nach GEA-Informationen beantragt Scheidtweiler eine erneute Fristverlängerung. Und zwar um ein Jahr, bis zum 30. Juni 2024. Der Pforzheimer bestätigt das im Gespräch mit unserer Zeitung: »Ja, ich habe eine solche Verlängerung beantragt.« Auch einen Grund nennt er: »Wir haben unser Hotel noch mal umgeplant.«

Änderung an Tiefgarage

Was das konkret bedeutet, wird aus der Vorlage ersichtlich, über die der Bauausschuss am Donnerstag in nicht-öffentlicher Sitzung abstimmen wird. Die Tiefgarage soll jetzt zwei- statt eingeschossig werden. Außerdem plant Scheidtweiler nun Tagungsräume über dem Restaurantbereich. Dass sich Planungen nochmals ändern, nachdem eigentlich schon ein Baugesuch eingereicht wurde, sei zumindest für ihn nichts Außergewöhnliches, sagt der Investor: »Wenn ich etwas baue, dann muss es das Optimale und Beste sein. Es gibt genug 08/15-Kisten, in denen man übernachten kann.« In einem seiner Hotels in Stuttgart habe er »eine Woche vor Eröffnung noch eine Wand einreißen lassen«, um sie an anderer Stelle wieder aufzubauen. Weil er eben stets auf der Suche nach der besten Lösung sei.

Damit der Erbbaurechtsvertrag weiter Bestand hat, sei die Fristverlängerung nötig, heißt es in der städtischen Drucksache. Durch das Erbbaurecht bleibt das Grundstück im Besitz der Stadt, der Investor zahlt einen Erbbauzins, der mehr als eine Million beträgt. Das Hotel soll ein sogenanntes 4-Sterne-Plus-Hotel werden mit 193 Zimmern. Der Hotelturm soll 14 Stockwerke haben und 50 Meter hoch sein. Wieso man ein ganzes Jahr für ein paar – im Gesamtbild eher kleine – Änderungen am Bauvorhaben benötigt?

Das Jahr bezeichnet Scheidtweiler als »prophylaktisch«, sodass man nicht noch mal verlängern müsse. Er könne sicher Anfang 2024 mit dem Bau beginnen. »Aber auch dem Laien muss klar sein, dass wir bei dem jetzigen Zins nicht anfangen.« Im Dezember 2022 hatte Scheidtweiler betont, dass in der Anfangsphase alles über Eigenkapital laufe. Bis man Fremdkapital benötige, sei man schon im Jahr 2024. »Und bis dahin werden die Bauzinsen schon wieder ein sehr gutes Niveau erreicht haben.« Konkret habe er einfach noch keine Finanzierungszusage von den Banken, da er durch die Planänderungen noch keine Gesamtkosten fürs Projekt vorlegen könne.

Wasser auf Mühlen der Kritiker

Der erneute Wunsch nach Fristverlängerung ist Wasser auf die Mühlen von WiR-Stadtrat Dr. Jürgen Straub. WiR-Fraktion und -Verein stehen dem Projekt in seiner jetzigen Form seit Jahren sehr kritisch gegenüber. Straub findet, dass Scheidtweiler »nur Zeit schinden will, damit er sein Gesicht nicht verliert«. Denn er glaubt, dass der Investor das Projekt nicht finanzieren kann: »Das Hotel ist so nicht darstellbar. Es sind dubiose Gründe, aus denen das Gelände nun auf Jahre nicht weiterentwickelt werden kann.«

Oberbürgermeister Thomas Keck betont, dass das Projekt »von seiner Wichtigkeit für die Stadt nichts eingebüßt« habe. »Dass Herr Scheidtweiler Optimierungen vornimmt, die nachweislich zu Verbesserungen führen, kann man ihm nicht vorwerfen. Im Gegenteil, wenn er sein Vorhaben verbessert, ist dies im Sinne der Stadt, auch wenn es eine weitere Verzögerung mit sich bringt.« Die Verwaltung stehe weiter zum Vorhaben. (GEA)