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Aus für Biergarten am Neckar in Mittelstadt

Fast zwei Jahrzehnte haben die Besitzer der Klostermühle in Mittelstadt ihre idyllische Freiluftwirtschaft am Neckar betrieben. Nun stehen sie vor der Kündigung des Pachtvertrages und fragen sich: Warum?

Jaroslav (links) und Christof Schwarzer, Besitzer der Klostermühle, stehen vor dem Biergarten. Ihnen wurde der Pachtvertrag für
Jaroslav (links) und Christof Schwarzer, Besitzer der Klostermühle, stehen vor dem Biergarten. Ihnen wurde der Pachtvertrag für die Freiluftwirtschaft zum Ende des Jahres gekündigt. Foto: Stephan Zenke
Jaroslav (links) und Christof Schwarzer, Besitzer der Klostermühle, stehen vor dem Biergarten. Ihnen wurde der Pachtvertrag für die Freiluftwirtschaft zum Ende des Jahres gekündigt.
Foto: Stephan Zenke

REUTLINGEN-MITTELSTADT. »Ich weiß mir nicht mehr zu helfen«, sagt Jaroslav Schwarzer, gemeinsam mit seinem Bruder Christof Eigentümer von Hotel und Restaurant Klostermühle, zu der seit 19 Jahren auch der Biergarten am Neckarstrand gehörte. Die Gastronomen stehen nach der Kündigung des Pachtvertrages für das kleine Fleckchen Land vor dem Ende des Biergartens. Seit Monaten hätten sie vergeblich versucht mit dem Grundstücksbesitzer ins Gespräch zu kommen, um vor allem zwei wesentliche Fragen zu klären: Warum die Kündigung - und wer hat etwas davon?

Selbst im Herbst entfaltet sich bei Sonnenschein der einmalige Reiz der kleinen Freiluftwirtschaft. 602 Quadratmeter ist das halbrunde Grundstück groß. Platz genug für 300 Sitzplätze auf gemütlichen Stühlen an soliden Tischen. Mittendrin eine Holzhütte »mit allen Geräten, die man zum Kochen und zum Betrieb braucht«, beschreiben die Schwarzer-Brüder das Inventar. Nicht zu vergessen ein Kinderspielplatz mit Rutsche und Schaukel, Toiletten und Kastanien.

Tausende Gäste werden trauern

Wie schön es hier ist, hat sich in fast zwei Jahrzehnten bei Tausenden Gästen herumgesprochen. Geöffnet wurde, sobald es das Wetter zuließ. Vereine feierten ihre Feste. Oldtimerfreunde trafen sich zum Fachsimpeln mit geöffneten Motorhauben auf dem Parkplatz davor. Bei wichtigen Fußballspielen oder Meisterschaften lockte Public-Viewing die Fans an diesen Ort. Nicht zu vergessen Sonnenwendfeiern oder Konzerte. Für diesen liebenswürdigen Treffpunkt von Mittelstadt soll Ende des Jahres Schluss sein. Rein juristisch betrachtet scheint das aber unausweichlich.

Mit dem Neckar im Rücken wird die idyllische Lage des Biergartens deutlich. Direkt davor liegen Parkplätze, im Hintergrund steht
Mit dem Neckar im Rücken wird die idyllische Lage des Biergartens deutlich. Direkt davor liegen Parkplätze, im Hintergrund steht die Klostermühle. Foto: Stephan Zenke
Mit dem Neckar im Rücken wird die idyllische Lage des Biergartens deutlich. Direkt davor liegen Parkplätze, im Hintergrund steht die Klostermühle.
Foto: Stephan Zenke

Offenbar fristgerecht hat die »Schoder Grundstücks GbR« mit Sitz in Unterthingau im Allgäu den Pachtvertrag mit Schwarzers zum Jahresende 2025 gekündigt. Das bewegt die Gastronomen vor allem deswegen, weil sie sich noch ganz genau an den Kauf der Immobilie von Restaurant und Hotel im Jahre 2006 erinnern können. »Das Biergartengelände stand damals nicht zur Debatte. Der Eigentümer hat uns aber bei der Unterschrift des Kaufvertrages mündlich zugesichert: Der Biergartenbetrieb gehört zur Klostermühle«, betont Jaroslav Schwarzer. Der Pachtvertrag wurde ebenfalls 2006 unterzeichnet.

Etwas anderes als die Verbindung von Klostermühle und Biergarten macht aus Sicht der Hoteliers auch keinen Sinn. Die Parkplätze rund um den Biergarten direkt vor der Herberge seien ihnen grundbuchrechtlich zugeordnet. Gebaut werden könne auf dem kleinen Grundstück auch nicht, schon alleine wegen der Nähe zum immer wieder über die Ufer tretenden Neckar. Wer also hat etwas davon, fragen sie sich, wenn hier von den Schwarzers kein Biergarten mehr betrieben wird?

Kein Kündigungsgrund genannt

Die Brüder berichten von »vergeblichen Versuchen, mit Schoders Kontakt aufzunehmen«. Ihrerseits habe es Angebote für eine höhere Pacht oder den Kauf des Grundstücks gegeben. Sie hätten monatelang mehrfach angerufen oder Mails geschrieben, um zu erfahren, wieso ihnen der Pachtvertrag gekündigt wurde. »Wir laufen gegen die Wand. Keine Antwort, keine Bereitschaft zum Gespräch«, bedauert Christof Schwarzer. Als sie schriftlich Widerspruch gegen die Kündigung einlegten, kam Post aus dem Allgäu. Inhalt des Schreibens, das der GEA einsehen durfte, ist eine Bestätigung der Kündigung mit dem unmissverständlichen Hinweis: »Ein Kündigungsgrund ist nach den vertraglichen Vereinbarungen nicht erforderlich«.

Ein Blick auf den Plan zeigt das 602 Quadratmeter große Biergartengelände, umzingelt von Parkplätzen.
Ein Blick auf den Plan zeigt das 602 Quadratmeter große Biergartengelände, umzingelt von Parkplätzen. Foto: Stephan Zenke
Ein Blick auf den Plan zeigt das 602 Quadratmeter große Biergartengelände, umzingelt von Parkplätzen.
Foto: Stephan Zenke

»Es hat niemals Streit gegeben«, sagen die Brüder, »damit wird uns ein Großteil unserer wirtschaftlichen Grundlage genommen«. Versuche des GEA, mit der Schoder Grundstücks GbR ins Gespräch zu kommen, sind gescheitert. Keine Antwort auf eine Mailanfrage sowie eine sehr kurz angebundene Dame am Telefon: »Aus datenschutzrechtlichen Gründen kann ich ihnen keine Auskunft geben«, sagt die namenlose Gesprächspartnerin im Allgäu - dann legt sie auf. (GEA)