WALDDORFHÄSLACH. Die Art der Arbeit wie auch der Aufwand haben sich in der Verwaltung in den vergangenen 20 Jahren stark verändert. In Walddorfhäslach galten bis jetzt aber immer noch Gebühren, die vom Gemeinderat 2007 festgelegt worden waren. Nun ging die Gemeinde mithilfe einer Kommunalberatung die Verwaltungsgebühren Punkt für Punkt nach Arbeit und Aufwand durch und stellte eine neue Gebührensatzung zusammen, die besser die Realität abbilden soll.
»Manche Gebühren fallen nun geringer, manche höher aus«, erklärte Kämmerin Pia Stooß jüngst im Gemeinderat. Der wohl wichtigste für die Gemeinde: »Die neu kalkulierten Gebühren gehen Richtung Kostendeckung«, bestätigte Stooß dem Gemeinderat. Zu diesem Ergebnis sei die Kommunalberatung auf Grundlage von Gesprächen mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für alle anfallenden Verwaltungsleistungen gekommen. Das heißt: Die Berater untersuchten im Detail, welchen Zeitaufwand genau jede einzelne Leistung benötigt.
Verwaltungsgebühren sollen kostendeckend sein
Weiter heißt es in der Drucksache, die dem Gemeinderat vorlag: »In mehreren Stufen wurden dann auf Grundlage des ermittelten Zeitaufwands die durchschnittlichen Personalkosten für die Leistung erhoben, ein tatsächlicher Sachaufwand und Gemeinkosten für die Leistung hinzugerechnet.« So habe sich zu jeder Tätigkeit in der Verwaltung eine kalkulierte Gebühr ergeben.
Als die Verwaltung dann die neu kalkulierten Gebühren den bisherigen gegenüberstellte, »zeigte sich deutlich, dass hier Handlungsbedarf besteht«. Einmal, weil die Verwaltungsgebühren nach dem Kommunalabgabengesetz in etwa kostendeckend sein müssen, zum anderen, weil auf diese Weise die Gebührensatzung einfacher und transparenter gestaltet werden sollte, wie es vonseiten der Verwaltung heißt.
Feuerwehrkosten steigen
Auch bei den Feuerwehrkosten gab es eine Änderung. Normalerweise ist die Hilfe der Feuerwehr bei einem Brand oder einem Unfall kostenfrei. Wenn die Gefahr oder der Schaden aber vom Verursacher vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde, muss er die Kosten des Einsatzes der Feuerwehr tragen. So steht es im Feuerwehrgesetz.
Wie hoch diese Kosten sind, legte der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung in einer angepassten Feuerwehrsatzung neu fest. Wie Stooß dem Gremium betonte, muss der Verursacher, der einen Einsatz der Feuerwehr vorsätzlich und grob fahrlässig herbeiführt, in Zukunft mehr bezahlen. (GEA)