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Haftstrafe für Georgier nach Schlägerei in Eninger Flüchtlingsunterkunft

Richterin am Reutlinger Amtsgericht schickt Georgier für 1,5 Jahre ins Gefängnis wegen zweifachen Diebstahls und gefährlicher Körperverletzung

1,5 Jahre Haftstrafe ohne Bewährung erhielt ein 33jähriger Georgier gestern vom Amtsgericht Reutlingen.
1,5 Jahre Haftstrafe ohne Bewährung erhielt ein 33jähriger Georgier gestern vom Amtsgericht Reutlingen. Foto: Norbert Leister
1,5 Jahre Haftstrafe ohne Bewährung erhielt ein 33jähriger Georgier gestern vom Amtsgericht Reutlingen.
Foto: Norbert Leister

REUTLINGEN /ENINGEN. Der 33-jährige Georgier ist mehrfach einschlägig vorbestraft. Seine Vorstrafenliste, die Richterin Natalia Gertner am Mittwoch im Amtsgericht Reutlingen verlas, ist lang: Gerichte in Ellwangen, Karlsruhe, Esslingen, Reutlingen, Bad Urach und Stuttgart hatten sich schon mit dem Mann befasst. Mehrfach hatte er sich als Dieb betätigt, mehrfach auch mit einer Waffe. Und der 33-Jährige war auch schon wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden.

Im Zusammenhang mit der gefährlichen Körperverletzung in einer Eninger Flüchtlingsunterkunft am 24. Mai 2023 (der GEA berichtete) sowie mit zwei Diebstählen bestand bereits ein Haftbefehl gegen den Georgier. Im Asylbewerbergebäude war er nicht wieder aufgetaucht. Aber: Nach seiner letzten Straftat war er einem Bewährungshelfer zugeordnet – und genau den wollte er im Sozialamt in Pfullingen aufsuchen. Die Polizei wurde informiert und die nahm den Georgier dann auch an dem vereinbarten Treffpunkt fest.

Warum er überhaupt nach Deutschland gekommen ist, wollte Richterin Natalia Gertner wissen. Er habe Asyl beantragt. Aus welchem Grund? Wegen seiner Herkunft, er sei Russe, Georgier und irgendwie auch Pole. Deshalb werde er in seiner Heimat verfolgt, erzählte der Mann eine wirre Geschichte. Eher glaubwürdig klang da sein Zusatz, dass er »Halsprobleme in Deutschland behandeln lassen wollte«.

Vor zwei oder drei Wochen sei sein Asylantrag abgelehnt worden, sagte er. Doch die Richterin betonte, dass der Ablehnungsbescheid schon am 17. April 2023 ergangen sei. Seit rund 2,5 Jahren sei er in Deutschland, Ende 2022 wurde er zum ersten Mal von einem Gericht wegen Diebstahls verurteilt. Aber nun sei ja alles anders, versicherte der Mann am Mittwoch.

Schon seit zwei Jahren habe er eine deutsche Freundin, der er einen Heiratsantrag gemacht habe. »Sie ist einverstanden, ich liebe sie«, sagte der 33-Jährige. In den mehr als zwei Jahren, die er schon in Deutschland ist, hat er allerdings noch keinen Tag gearbeitet und er spricht immer noch kein Deutsch. »Wie wollen Sie da eine Perspektive hier haben?«, so die Richterin. Zumal er obendrein auch massiv drogenabhängig ist, von Kokain, Crack, Speed, Amphetaminen und noch viel mehr. Die Diebstähle beim Media-Markt und in einer Reutlinger Parfümerie seien Beschaffungskriminalität gewesen, behauptete der Mann, nachdem er sich entschlossen hatte, kurz vor der Urteilsverkündung doch noch ein Geständnis abzulegen.

Das betraf aber nicht die gefährliche Körperverletzung, die er zusammen mit zwei Landsleuten seinem Zimmernachbarn in der Unterkunft in Eningen zugefügt hatte. Anfangs war noch von einem Messer die Rede, das der 36-jährige Nicaraguaner eingesetzt haben sollte. Doch ein Augenzeuge – ein Venezolaner, mit dem der Geschädigte das Zimmer teilte – bestätigte die Version des Nicaraguaners.

Er habe das Messer verloren (oder es wurde ihm von anderen Bewohnern abgenommen), danach wurde er von dem georgischen Trio verprügelt – obwohl er sich nach Kräften wehrte. Der Georgier wurde nun wegen gefährlicher Körperverletzung und wegen der beiden Diebstähle zu einem Jahr und sechs Monaten Haftstrafe verurteilt. Die Frage der Bewährung beantwortete die Richterin mit einem eindeutigen »Nein«. Der Mann habe keinerlei Perspektive, ihm fehle jegliche Einsicht, von Reue ganz zu schweigen.

Im Gerichtssaal

Richterin: Natalia Gertner; Staatsanwalt: Valentin Rebstock; Verteidiger: Urs-Gunther Heck und Anton Frey. (nol)

Offensichtlich war der Angeklagte davon ausgegangen, dass auch diese Verhandlung mit einer Bewährungsstrafe ausgeht, mit Arbeitsstunden oder mit einer Geldstrafe. Also eigentlich mit Peanuts. Deutlich wurde das, als der Georgier kurz vor der Urteilsverkündung sich sehr angeregt, bestens gelaunt und oft lachend mit der Georgisch-Dolmetscherin unterhielt.

Und das, obwohl er kurz zuvor gesagt hatte: »Ich bin das erste Mal im Gefängnis, das ist die Hölle auf Erden.« Natalia Gertner hatte in der Urteilsbegründung hingegen gesagt: »Wer mit solch einer Auffassung nach Deutschland kommt wie Sie – das ist ein Skandal.« (GEA)