REUTLINGEN. Der IT- und Ingenieursdienstleister Solcom GmbH ist sich seiner Sache sehr sicher. »Bei uns hat es noch keinen Fall von Scheinselbstständigkeit gegeben«, betonte Geschäftsführer Martin Schäfer in einem Pressegespräch. In den vergangenen fünf Jahren habe Solcom mehr als 4 000 Projekte bei Kunden durchgeführt. In all den Jahren seit der Gründung der Solcom 1994 »gab es nicht einen einzigen Vorfall, der den berechtigten Vorwurf einer Scheinselbstständigkeit zum Gegenstand hatte«, heißt es ergänzend in einer schriftlichen Erklärung.
Das Unternehmen befasse sich seit langer Zeit mit der schwierigen Thematik, habe Gutachten erstellen lassen und schon vor Jahren ein umfassendes Compliance-System aufgebaut. Dieses werde seitdem laufend an die jeweilige geltende Rechtssprechung angepasst.
Vom Tüv Rheinland sei das standardisierte Compliance-Verfahren, das im Unternehmen angewendet werde, sogar zertifiziert. Solcom habe zudem externe Experten gefragt. »Deshalb sind wir ganz sicher«, erklärte Schäfer. »Wir sehen dem Verfahren sehr gelassen entgegen und rechnen mit einem Einstellungsbeschluss in der Sache«, ergänzte er. Im Unternehmen seien inklusive Schäfer fünf Volljuristen sowie vier Rechtsanwaltsfachangestellte beschäftigt.
Vergangenen Mittwoch hatten etwa 40 Beamte des Hauptzollamts die Geschäftsräume des Unternehmens im Reutlinger Industriegebiet »In Laisen« durchsucht und Unterlagen mitgenommen. Er sei morgens um 9.15 Uhr aus einem Termin rausgeholt worden, mit der Information, der Zoll sei im Haus, berichtete Geschäftsführer Oliver Koch. Die Beamten, die nicht mit großem Fuhrpark vorgefahren waren, seien bis etwa 16.00 Uhr im Haus gewesen. Dies habe natürlich zur erheblichen Unruhe unter den 150 Mitarbeitern am Stammsitz in Reutlingen gesorgt, mittlerweile habe sich die Aufregung wieder gelegt, sagte Koch.
Die Kontrolle gehe auf eine Anzeige des ehemaligen Vertriebsleiters von Solcom, Ansgar Nagel zurück, erklärte das Unternehmen in einer schriftlichen Stellungnahme. Nagel ist mit einem Anteil von 2,5 Prozent auch Mitgesellschafter der Solcom Holding GmbH. Die Zollbeamten hätten ihnen ein Schreiben gezeigt, in dem die Anzeige Nagels vermerkt war, sagte Koch.
Des Weiteren »wurde kein konkreter Verdacht gegenüber einem unserer Mitarbeiter, unserer Kunden oder gar Projektpartner geäußert«, sagte Schäfer. Er rechne damit, dass es Monate dauern werde, bis der Zoll und die Staatsanwaltschaft die Unterlagen gesichtet hätten.
Ebenso entspannt sieht Schäfer die Verhandlung vor dem Landgericht Tübingen, die im September auf Solcom wartet. Nagel hat auf Nichtigkeit des Jahresabschlusses des Geschäftsjahrs 2016 geklagt. Hintergrund ist, nach seiner Ansicht hätten Rückstellungen für mögliche Verfahren und Forderungen in Zusammenhang mit möglichen Scheinselbstständigkeitsfällen gebildet werden müssen.
»Die Behauptungen sind unrichtig, wir weisen diese zurück. Wir rechnen mit einer Zurückweisung der Klage«, sagte Schäfer. Rückstellungen können nicht gebildet werden, wenn es keinen Anlass dazu gebe. Solcom habe für das Geschäftsjahr 2016 und auch bereits für das Geschäftsjahr 2017 ein uneingeschränktes Testat der Wirtschaftsprüfergesellschaft Price Waterhouse Coopers erhalten, ergänzte er.
Im Geschäftsjahr 2016 waren Schäfer und Koch zwar schon im Unternehmen, aber noch nicht als Geschäftsführer tätig. Dies sind sie erst seit Februar. Bis dato war der Firmengründer und Geschäftsführende Gesellschafter Thomas Müller verantwortlich. Müller hat sich im Februar überraschend nach 25 Jahren aus der Geschäftsführung verabschiedet.
Im Pressegespräch erläuterte er seine Beweggründe. Sein Ziel sei gewesen, mit Solcom die Schwelle eines Jahresumsatzes von 100 Millionen Euro zu erreichen. Er habe seiner Frau versprochen, wenn dieses Ziel erreicht sei, werde er kürzertreten und sich mehr um die Familie kümmern, sagte Müller. Derzeit arbeite er seine beiden Nachfolger ein, schließlich könne ein solches Unternehmen nicht von heute auf morgen übergeben werden. Darüber hinaus berate er das Unternehmen in Strategiefragen. Er denke nicht darüber nach, sich als Gesellschafter (Anteil 21,6 Prozent) aus dem Unternehmen zu verabschieden. (GEA)



