Logo
Aktuell Prozess

Schwörer-Firmen verlieren Klage gegen BG Bau

Unternehmen in Oberstetten und Haigerloch müssen deutlich höhere Beiträge an die Berufsgenossenschaft zahlen.

Fertighaus-Produktion bei Schwörer in Hohenstein-Oberstetten.
Fertighaus-Produktion bei Schwörer in Hohenstein-Oberstetten. Foto: Schwörer Haus
Fertighaus-Produktion bei Schwörer in Hohenstein-Oberstetten.
Foto: Schwörer Haus

REUTLINGEN. Das Holzfertigbauunternehmen Schwörer Haus KG, Hohenstein-Oberstetten, zahlte im vergangenen Jahr 3,1 Millionen Euro Beiträge an die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau). Dies waren 1,4 Millionen Euro mehr als ein Jahr zuvor. Für die Schwörer Bausysteme GmbH, Haigerloch-Stetten, spezialisiert auf Herstellung von Beton-Fertigkeller, verdoppelte sich der Beitrag binnen Jahresfrist auf 400.000 Euro. Dies berichtet Johannes Schwörer, geschäftsführender Gesellschafter beider Firmen, dem GEA. Nun kämpfte er vor dem Sozialgericht Reutlingen gegen die erheblichen Beitragssteigerungen der gesetzlichen Unfallversicherung infolge eines neuen Gefahrtarifs mit neuen Einstufungen seiner Betriebe – vergeblich: Die 8. Kammer des Sozialgerichts an der Schulstraße unter Vorsitz von Richterin Jennifer Carnaghi wies die Klagen gegen die BG Bau nach Verhandlungen am vergangenen Mittwoch ab.

Insgesamt wehren sich bundesweit über 60 Holzfertigbauunternehmen gegen den seit Anfang 2024 geltenden 4. Gefahrtarif der BG Bau. Darin sind die industriellen Betriebe der Branche nunmehr in derselben Gefahrklasse wie handwerkliche Zimmererbetriebe eingruppiert – und Betonfertighersteller werden behandelt wie Hoch-, Tief- und Brückenbauer. Dies hat zu den genannten Beitragserhöhungen für die Unternehmensgruppe Schwörer geführt.

Das Sozialgericht Reutlingen hat über viereinhalb Stunden verhandelt. Neben den beiden Schwörer-Firmen ging es in vergleichbaren Fällen um die Fluck Holzbau GmbH (Blumberg), die Lehner Holzbau GmbH (Donaueschingen) und die IBK Garagen Villingen GmbH & Co. KG (Villingen-Schwenningen). Schon knapp eine halbe Stunde nach Verhandlungsende im Großen Sitzungssaal gab Carnaghi ihre einheitlichen, für die Firmen negativen und für die BG Bau positiven Entscheidungen bekannt.

Berufung beim Landesgericht

In zwei Fällen fügte sie kurze Begründungen hinzu. Demnach sehe das Gericht keine formellen Fehler bei der Entstehung des 4. Gefahrtarifs. Zudem seien keine materiellen Fehler festgestellt worden. Es liege kein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 3 des Grundgesetzes vor. Die Veränderungen der klagenden Unternehmen gemäß dem 4. Gefahrtarif seien daher nicht zu beanstanden. Die Vertreterversammlung der BG Bau habe die Gestaltungsfreiheit, auch heterogene Tarifstellen zu bilden.

Im Gegensatz zum Sozialgericht Reutlingen hatten die Sozialgerichte in Freiburg und in Würzburg den dort klagenden Firmen vor einigen Wochen vollständig Recht gegeben. Sie begründeten dies damit, dass die industriell organisierten Produktionsstätten und Abläufe in Holzfertigbau-Unternehmen technologisch nicht mit dem Zimmererhandwerk vergleichbar seien und daher unterschiedliche Gewerbezweige vorlägen. Zwischen den Unfallgefahren auf der Baustelle und in einer Fertigungshalle lägen Welten. Carnaghi verabschiedete Kläger und Beklagte in Reutlingen mit den Worten, sie gehe davon aus, dass die Sache am Landessozialgericht weitergehen werde.

Rechtsanwalt Christoph Renz von der Reutlinger Kanzlei Voelker & Partner, die neben den Schwörer-Firmen über 40 klagende Bauunternehmen bei diesem Thema vor Sozialgerichten vertritt, sagte: »Es ist weiterhin unsere Überzeugung, dass die gemeinsame Veranlagung der Zimmerer und der Holzfertigteilhersteller rechtswidrig ist. Wir werden gegen die Entscheidung Berufung beim Landessozialgericht Baden-Württemberg in Stuttgart einlegen. Eine letztverbindliche Klärung kann jedoch erst das Bundessozialgericht in Kassel herbeiführen.«

Arbeit auf Baustellen und in Hallen

Prof. Mathias Schäfer, Präsident der Interessengemeinschaft Arbeitssicherheit Holzfertigteilbau und Geschäftsführer der Fingerhaus GmbH (Frankenberg/Hessen), kommentierte: »Uns ist bewusst, dass diese Auseinandersetzung nicht nur ein Kampf David gegen Goliath, sondern auch ein Marathon ist. Also werden wir in Berufung gehen und bis dahin in den über 60 weiteren laufenden Verfahren weiterkämpfen.«

In den Verhandlungen in Reutlingen erhielten Petra Ninse, Teamleiterin der Rechtsabteilung der BG Bau, und drei weitere Vertreter der Berufsgenossenschaft von Richterin Carnaghi viel Zeit, ihre Sicht der Dinge dazulegen. Die Vertreterversammlung der BG Bau habe einen nicht zu eng bemessenen Spielraum bei der Bildung von Gefahrklassen und habe den 4. Gefahrtarif einstimmig auf den Weg gebracht, erklärte Ninse. Und: »Zimmerer- und Holzfertigbaubetriebe sind keine verschiedenen Gewerbezweige.« Auch Zimmerer hätten moderne Maschinen und arbeiteten nicht nur auf Baustellen, sondern bereiteten Bauteile in Hallen vor.

Dem hielten Prof. Mathias Dombert (Potsdam) und Renz als Anwälte von Schwörer entgegen, in der Beschlussvorlage für die Vertreterversammlung finde sich kein Wort dazu, dass sich Zimmerer technologisch den Holzfertigbaubetrieben angeglichen hätten. Schwörer selbst wies auf die serielle Vorproduktion mit Elektro- und Sanitärinstallationen, Fliesen- und Malerarbeiten in seinen Werken hin und sagte: »Das kann ein Zimmerer so gar nicht machen.« Er kritisierte die »viel zu oberflächliche Betrachtung der BG Bau«. Auch die Betonteile-Herstellung in Haigerloch sei »voll automatisiert«, lud er die Gegenseite zu einer Firmenbesichtigung ein.

Gutachten von Brosius-Gersdorf

Die BG-Bau-Vertreter indes erwiderten, es gebe keinen Tätigkeitstarif. Auch Unternehmensgrößen spielten für sie keine Rolle. Ninse stellte fest: »Es geht um Holzhausherstellung.« Schwörer sagte: »Ein Satzungsgeber darf viel machen, aber es gibt Grenzen.« Er verwies auf die 100-prozentige Beitragserhöhung. Es handle sich um eine Umverteilung zulasten der Fertigbaubranche trotz deutlich geringerer Unfallwerte gegenüber den Zimmerern.

Prof. Frauke Brosius-Gersdorf von der Universität Potsdam, im vergangenen Sommer als mögliche Bundesverfassungsrichterin viel in den Medien erwähnt, war bereits im April 2023 in einem Rechtsgutachten im Auftrag des Bundesverbands Deutscher Fertigbau zum Ergebnis gekommen, dass der 4. Gefahrtarif der BG Bau rechtswidrig sei. Es bestünden grundsätzliche Unterschiede in Produktionsweise, Betriebseinrichtungen und Arbeitsort zwischen Holzfertigbau und Zimmerern. Daher seien auch Unfallrisiken und Präventionserfordernisse ungleichartig. Die Belastungsziffer der Zimmerer sei fast doppelt so hoch wie die der Holzfertigbauer, schrieb sie weiter.

Der 4. Gefahrtarif der BG Bau als Grundlage zur Berechnung der Unfallversicherungsbeiträge war von der Verwaltung der BG Bau vorbereitet und am 8. Dezember 2022 von der Vertreterversammlung beschlossen worden. In der Vertreterversammlung sind die Fertigbauer nach Informationen des GEA indes nur sehr schwach vertreten. Am 1. August 2023 wurde der neue Gefahrtarif vom Bundesamt für Soziale Sicherung (Bonn) genehmigt und trat Anfang 2024 in Kraft.

Johannes Schwörer sagte nun dem GEA: »Wir haben uns jahrelang angestrengt, auch durch große Investitionen, das Unfallgeschehen zu verringern. Nun werden wir, ohne dass wir etwas falsch gemacht haben, mit massiven Mehrforderungen seitens der BG Bau konfrontiert. Damit werden unsere Investitionen und Anstrengungen bestraft.« Es bedürfe wohl zahlreicher, langjähriger und teurer öffentlicher Gerichtsverfahren, »und das in so schwierigen Zeiten für die Bauwirtschaft«. (GEA)