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Reisen doppelt abgerechnet

HANNOVER. Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat die Entlassung des ehemaligen Volkswagen-Managers Klaus-Joachim Gebauer bestätigt. Das Gericht wies am Dienstag in Hannover in zweiter Instanz die Kündigungsschutzklage des 62-Jährigen ab, der als einer der Hauptbeschuldigten in der VW-Affäre gilt. Der Kammervorsitzende Hans-Karl Löber ging in seiner Urteilsbegründung davon aus, dass der für die Spesenabrechnungen von Betriebsräten zuständige Manager sich persönlich auf Kosten von Volkswagen bereichert habe.

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