Aktuell Wirtschaft

Rat zu außergerichtlichen Einigung

KARLSRUHE. Der Medienunternehmer Leo Kirch hat mit seiner Schadenersatzklage gegen die Deutsche Bank und deren früheren Vorstandschef Rolf Breuer einen Teilsieg vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe errungen. Der BGH entschied am Dienstag, die Bank und Breuer müssten grundsätzlich für Schäden haften, die Kirchs Printbeteiligungs GmbH aus einem Breuer-Interview vom Februar 2002 entstanden sind.

Muss Teilschuld akzeptieren: Rolf Breuer, Aufsichtsratschef der Deutschen Bank. 
FOTO: DPA
Muss Teilschuld akzeptieren: Rolf Breuer, Aufsichtsratschef der Deutschen Bank. FOTO: DPA
Muss Teilschuld akzeptieren: Rolf Breuer, Aufsichtsratschef der Deutschen Bank. FOTO: DPA

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