REUTLINGEN. »Hiermit stellen wir Sie mit sofortiger Wirkung von der Arbeitsleistung frei. Die Freistellung erfolgt unter Anrechnung auf eventuell noch vorhandene und weiter entstehende Urlaubsansprüche sowie Überstunden und Guthaben auf Zeitkonten. Ihr Urlaub beginnt mit dem Zugang dieses Schreibens und endet mit dem letzten Tag des Ihnen zustehenden Urlaubsanspruchs. Wir empfehlen Ihnen, sich unverzüglich bei der Bundesagentur für Arbeit zu melden, damit Ihnen keine Rechtsnachteile entstehen.«
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