Aktuell Wirtschaft

Produktion wird verlagert

REUTLINGEN. »Hiermit stellen wir Sie mit sofortiger Wirkung von der Arbeitsleistung frei. Die Freistellung erfolgt unter Anrechnung auf eventuell noch vorhandene und weiter entstehende Urlaubsansprüche sowie Überstunden und Guthaben auf Zeitkonten. Ihr Urlaub beginnt mit dem Zugang dieses Schreibens und endet mit dem letzten Tag des Ihnen zustehenden Urlaubsanspruchs. Wir empfehlen Ihnen, sich unverzüglich bei der Bundesagentur für Arbeit zu melden, damit Ihnen keine Rechtsnachteile entstehen.«

Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum.