DÜSSELDORF/TÜBINGEN. Im Streit um Corona-Impfstoff-Patente zwischen dem Impfstoffentwickler Curevac und dem Wettbewerber Biontech hat das Landgericht Düsseldorf vier Verfahren ausgesetzt. Vor einer eigenen Entscheidung will das Gericht zunächst Entscheidungen des Deutschen Patent- und Markenamtes sowie des Europäischen Patentamtes abwarten. Damit solle geklärt werden, ob die drei Gebrauchsmuster und das Patent zu Recht eingetragen wurden und weiterhin Bestand haben, sagte eine Gerichtssprecherin am Donnerstag.
Gebrauchsmuster gelten als »schnelles Schutzrecht«, das schon nach wenigen Wochen im Register eingetragen ist. Bei Patenten dauern Prüfung und Erteilung hingegen in der Regel mehrere Jahre.
Curevac hatte im Juli 2022 Klage gegen Biontech erhoben und »eine faire Entschädigung« für die Verletzung einer Reihe seiner geistigen Eigentumsrechte gefordert, die bei der Herstellung des Corona-Impfstoffs von Biontech und Pfizer verwendet worden seien. Eine konkrete Summe nannte das Unternehmen nicht. Biontech weist die Vorwürfe zurück. Die Arbeit des Unternehmens sei »originär«, hatte das Unternehmen erklärt.
Laut Gericht hatte Biontech im November 2022 die Löschung der drei strittigen Gebrauchsmuster beim Deutschen Patent- und Markenamt beantragt. Darüber sei bislang nicht entschieden worden. Insoweit sehe die Kammer Zweifel an der Schutzfähigkeit der Gebrauchsmuster, hieß es.
Gegen das strittige Patent hatte Biontech laut Landgericht im April 2023 Einspruch beim Europäischen Patentamt eingereicht. Auch darüber sei bislang keine Entscheidung ergangen. Die Kammer gehe mit hinreichender Wahrscheinlichkeit davon aus, dass der Einspruch erfolgreich sein werde, teilte das Gericht mit.
Nach den Entscheidungen der Ämter will die zuständige Patentkammer über den Fortgang der Rechtsstreitigkeiten befinden.
Biontech wertete die Entscheidung des Gerichts, die Düsseldorfer Verfahren auszusetzen, als »wichtiges Signal«. »Wir sind der Meinung, dass die heute besprochenen Patente und Gebrauchsmuster von Curevac nie hätten erteilt werden dürfen, weil sie die Voraussetzungen dafür nicht erfüllen«, sagte eine Biontech-Sprecherin.
Curevac interpretierte die Vertagung ebenfalls als positiven Fingerzeig in seinem Sinne. »Die heutige Entscheidung lässt darauf schließen, dass die verhandelten Schutzrechte verletzt werden«, erklärte Curevac-Chef Alexander Zehnder.
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