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Klagen gegen Abmahnungen bei Mercedes abgewiesen

Bremen (dpa/lsw) - Die Abmahnungen gegen Mercedes-Mitarbeiter in Bremen nach einem spontanen Streik sind rechtens. Das hat das Arbeitsgericht der Hansestadt am Dienstag entschieden. Der Arbeitgeber müsse die Abmahnungen nicht aus den Personalakten entfernen, sagte die Vorsitzende Richterin Paola Bosch. 30 Beschäftigte hatten gegen den Autobauer Daimler geklagt. Ihre Anwälte wollen nun in Berufung gehen.

Foto: dpa
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