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Insolvenzantrag des Amts gegen Grafenberger Autohaus Wurster

Das Grafenberger Autohaus Wurster GmbH Inhaber Stefan Schell muss sich nach einem Antrag des Finanzamts Bad Urach mit dem Thema
Das Grafenberger Autohaus Wurster GmbH Inhaber Stefan Schell muss sich nach einem Antrag des Finanzamts Bad Urach mit dem Thema Insolvenz befassen. Foto: Sören Stache/dpa
Das Grafenberger Autohaus Wurster GmbH Inhaber Stefan Schell muss sich nach einem Antrag des Finanzamts Bad Urach mit dem Thema Insolvenz befassen.
Foto: Sören Stache/dpa

GRAFENBERG. Das Finanzamt Bad Urach hat gegen die Autohaus Wurster GmbH Inhaber Stefan Schell, Grafenberg, beim Amtsgericht Tübingen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt – kurz nach dem 40. Geburtstag des geschäftsführenden Gesellschafters Schell in der vergangenen Woche.

Dies berichteten auf Nachfrage des GEA der vom Gericht zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte Tübinger Rechtsanwalt Dirk Poff und Schell selbst. Der Unternehmer, der den Betrieb mit derzeit sechs Beschäftigten 2019 übernommen hatte, erklärte, die Situation sei durch Fehler in seiner Buchhaltung und die Erkrankung seines ehemaligen Steuerberaters entstanden.

Geschäftsbetrieb läuft unverändert weiter

»In der Folge ist der Gewinn meiner Firma vom Finanzamt zu hoch geschätzt worden«, sagte Schell. Daraus resultiere eine hohe – aus seiner Sicht unberechtigte – Steuerforderung. Inzwischen seien berichtigte Zahlen abgegeben worden.

Der Geschäftsführer gab zu, »dass ich besser kontrollieren hätte müssen«. Er betonte, dies alles habe nichts mit dem reinen Handwerksgeschäft seiner Ford-Vertragswerkstatt zu tun. Rechtsanwalt Poff teilte mit, der Geschäftsbetrieb des Autohauses laufe unverändert weiter. Er habe erst damit begonnen, die Sachlage zu prüfen. Vom Finanzamt Bad Urach erhielt der GEA auf Nachfrage zu dem Fall bisher keine Stellungnahme. (GEA)