REUTLINGEN. Die IHK Reutlingen spricht sich gegen die Einführung von kommunalen Bettensteuern aus. »Viele Betriebe kämpfen immer noch mit den Nachwirkungen der Pandemie, zuletzt kamen die drastisch gestiegenen Energie- und Rohstoffpreise dazu. Zusätzliche Belastungen müssen vermieden werden«, sagt Max-Richard Freiherr Raßler von Gamerschwang, Vorsitzender des IHK-Tourismusausschusses.
Die Einführung einer Bettensteuer bedeute zudem einen enormen bürokratischen Mehraufwand für die Betriebe, aber auch für die Verwaltungen. Häufig überstiegen die administrativen Kosten die durch die Steuer generierten Einnahmen. »Die Einnahmen aus einer Bettensteuer fließen ohne jede Zweckbindung in den allgemeinen Haushalt der Kommunen. Die Übernachtungsbetriebe und die Gäste profitieren also gar nicht von der Steuer.«
Die Vollversammlung fordert die Landesregierung außerdem auf, das Kommunalabgabengesetz nach dem Vorbild des Bayrischen Landtages abzuändern. Auf diesem Weg ist es möglich, die Einführung von lokalen Übernachtungssteuern durch die Kommunen zu verbieten. Von Raßler: »Es wäre besser, durch eine Landesregelung das Thema abzuräumen. Das vermeidet Streit vor Ort und sorgt für gleiche Wettbewerbsbedingungen.« (GEA)