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Hartz muss nicht ins Gefängnis

BRAUNSCHWEIG. Der ehemalige VW-Personalvorstand Peter Hartz entgeht mit Hilfe eines umstrittenen Deals dem Gefängnis und hat im Gegenzug ein volles Geständnis abgelegt. Am ersten Prozesstag vor dem Landgericht Braunschweig einigten sich Hartz, Staatsanwaltschaft und Richter am Mittwoch auf eine Bewährungsstrafe von höchstens zwei Jahren für den Ex-Manager. Im Gegenzug musste er umfassend über seine Verstrickung in die VW-Affäre aussagen und die Vorwürfe der Anklage einräumen. Unmittelbar nach dieser Vereinbarung verlas der Anwalt von Hartz ein 45-minütiges Geständnis.

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