Logo
Aktuell Energie

Härtefallhilfen für Öl und Holz: So kommen Sie ans Geld

Das vergangene Jahr ist vielen Menschen besonders wegen der horrenden Energiekosten im Gedächtnis. Während bei Strom und Gas mittlerweile Preisbremsen ziehen, können Verbraucher, die mit Öl, Holz oder Kohle heizen, noch einen Monat lang - bis zum 20. Oktober - Härtefallhilfen beantragen und bis zu 2.000 Euro erhalten. Aber wie kommt man an das Geld?

Wer mit Holzpellets oder Öl heizt, kann bis zu 2.000 Euro aus den Staatskassen bekommen.
Wer mit Holzpellets oder Öl heizt, kann bis zu 2.000 Euro aus den Staatskassen bekommen. Foto: Boris Roessler/dpa
Wer mit Holzpellets oder Öl heizt, kann bis zu 2.000 Euro aus den Staatskassen bekommen.
Foto: Boris Roessler/dpa

Was sind die Härtefallhilfen?

Bund und Länder haben sich bereits im März auf eine Härtefallregelung für Privathaushalte geeinigt, die »nicht leitungsgebundene Energieträger« nutzen - konkret gilt diese Bezeichnung für Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle beziehungsweise Koks. Mit dieser Finanzspritze sollen die Mehrkosten abgefedert werden, die Verbraucher vergangenes Jahr aufbringen mussten. Wer also mit einem dieser Stoffe heizt, hat theoretisch Anspruch auf einen Zuschuss. Der entsprechende Antrag muss bis zum 20. Oktober gestellt werden.

Ab wann habe ich Anspruch auf einen Zuschuss?

Grundsätzlich gilt: Wer vom 1. Januar 2022 bis zum 1. Dezember 2022 mindestens den doppelten Preis - gemessen an einem fixen Referenzpreis für die Energieträger aus dem Jahr 2021 (siehe Tabelle) - gezahlt hat, kann einen direkten Zuschuss von maximal 2.000 Euro pro Haushalt erhalten. Erstattet werden nach einer festgelegten Formel 80 Prozent der über eine Verdopplung hinausgehenden Mehrkosten, wobei mindestens die 100 Euro-Grenze (Bagatellgrenze) geknackt werden muss. Die Härtefallhilfen können nur für diesen Zeitraum geltend gemacht werden.

Wird der Referenzpreis um mindestens das Doppelte überschritten und die Mehrkosten im vergangenen Jahr belaufen sich auf mehr al
Wird der Referenzpreis um mindestens das Doppelte überschritten und die Mehrkosten im vergangenen Jahr belaufen sich auf mehr als 100 Euro, können Haushalte Zuschüsse vom Land bekommen. Foto: gea
Wird der Referenzpreis um mindestens das Doppelte überschritten und die Mehrkosten im vergangenen Jahr belaufen sich auf mehr als 100 Euro, können Haushalte Zuschüsse vom Land bekommen.
Foto: gea

Wer kann alles entlastet werden?

Die Fördersummen werden für Eigentümer und Mieter bereitgestellt, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen. Werden die Heizungsanlagen zentral durch einen Vermieter oder eine Wohnungseigentümergemeinschaft betrieben, sind diese antragsberechtigt. Die Vermieter müssen erklären, die erhaltenen Förderungen an die Mieter weiterzuleiten. Die Mieter selbst müssen nicht tätig werden.

Was brauche ich, um den Zuschuss beantragen zu können?

Da sich die Fördermenge klar an den gezahlten Beträgen orientiert, sind Rechnungen und Kontoauszüge beziehungsweise Zahlungsbelege aus dem genannten Zeitraum unerlässlich. Zusätzlich muss ein Feuerstättenbescheid - also der Nachweis, dass eine förderfähige Anlage existiert und in Benutzung ist - beigelegt werden. Dazu kommt noch eine Eigenerklärung über die gültigen Antragsvoraussetzungen. Das ganze Verfahren ist online über ein zentrales, länderübergreifendes Serviceportal gesteuert, bei dem die verlangten Dokumente hochgeladen werden können. Darin ist auch ein Rechner integriert, mit dem geprüft werden kann, ob eine Antragstellung überhaupt infrage kommt. Solle das der Fall sein, kann der Antrag direkt im Anschluss gestellt werden.

Kann ich Unterlagen auch per Post einsenden?

Ja, in Ausnahmefällen ist das möglich. In Baden-Württemberg können beispielsweise Menschen ohne Internetzugang über eine Telefon-Hotline (0711/126-1600) Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr den Antrag in Papierform anfordern. Wichtig: Es können nur Anträge bearbeitet werden, die mit dem entsprechenden Formular gestellt und eingeschickt wurden - individuelle Zusammenstellungen sind nicht zulässig. Ansonsten gibt es noch die Möglichkeit, dass ein Vertreter für eine andere Person den Antrag stellt. Die Behörden weisen zudem ausdrücklich darauf hin, dass eine Bearbeitung von Papieranträgen deutlich mehr Zeit in Anspruch nehmen wird als das Online-Verfahren.

Wann kann ich mit dem Geld rechnen?

Das hängt natürlich von der Menge der Anträge ab, die gegenwärtig geprüft werden müssen. Der Bearbeitungsaufwand für den Verbraucher beläuft sich im Online-Verfahren auf eine gute Viertelstunde. Es kann allerdings mehrere Wochen dauern, ehe der Antrag vollständig durch die Bewilligungsstellen bearbeitet ist. Das gilt damit auch für die Überweisung des Fördergelds.

Wie viel Geld wurde von Bund und Ländern bereitgestellt?

Von den rund 1,8 Milliarden Euro, die bundesweit für die Härtefallhilfen bereitgestellt wurden, fallen circa 235 Millionen Euro auf Baden-Württemberg. Davon wurden bislang nur 35,3 Millionen Euro beantragt und 24,7 Millionen Euro ausgezahlt. (GEA)