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Geschäftsführer wegen Bestechung verurteilt

STUTTGART. Wegen Bestechungszahlungen in Millionenhöhe ist ein 78 Jahre alter Geschäftsführer zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Außerdem muss er 48 000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen, entschied das Stuttgarter Landgericht. Der Mann hatte 2002 und 2003 einem Vermittler rund 5,4 Millionen Euro gezahlt, um einen Auftrag eines polnischen Unternehmens für eine Dieselanlage im Wert von mehr als 10 Millionen Euro zu erhalten. Vor Gericht gestand der Geschäftsführer einer Firma aus dem Kreis Esslingen, knapp 3 Millionen Euro als Bestechung gezahlt zu haben, die restlichen 2,4 Millionen Euro sollen Vermittlungsprovision gewesen sein. Die drei Millionen Euro hatte er zudem als »gewinnbringenden Aufwand« von der Steuer abgesetzt. Mittlerweile hat er seine Steuerschuld in Höhe von knapp zwei Millionen Euro nahezu beglichen. (dpa)

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