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Genehmigter Urlaub muss nicht verschoben werden

FRANKFURT. Arbeitnehmer müssen einen bereits genehmigten Urlaub nicht auf Verlangen der Firma verschieben. Das geht aus einem des Arbeitsgerichts Frankfurt hervor. Die Richter erklärten damit die Kündigung eines EDV-Spezialisten bei einem Softwareunternehmen für unwirksam (Az.: 2 Ca 4283/05). Die Firma hatte den Mitarbeiter wegen eigenmächtiger Urlaubnahme entlassen, nachdem er sich geweigert hatte, den Urlaub um zwei Wochen zu verschieben. Sein Vorgesetzter hatte von ihm die Verschiebung verlangt, weil der wegen der Krankheit anderer Mitarbeiter organisatorische Schwierigkeiten befürchtete. Laut Urteil darf ein Urlaub aber nur dann widerrufen werden, wenn der Betrieb sonst in wirtschaftlich existenzbedrohende Schwierigkeiten geraten würde. Organisatorische Schwierigkeiten reichten dazu nicht aus, so die Richterin. Das gleiche gelte auch für eine Verschiebung des Urlaubs. (dpa)

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