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Gaspreiserhöhung unwirksam

DRESDEN. Kunden der Enso Erdgas haben mit einer Klage gegen die Erhöhung ihrer Gaspreise vor dem Landgericht Dresden Erfolg gehabt. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin vom Freitag erklärte das Gericht die vom Energieversorger zum 1. Juni vergangenen Jahres um 15,9 Prozent angehobenen Preise für unwirksam. Die Enso-Kunden würden unangemessen benachteiligt, wenn das Unternehmen Preiserhöhungen von Dritten, also Gaslieferanten, einfach weiterreiche, urteilten die Richter. Die Kläger könnten jetzt aber nicht mit einer Rückzahlung rechnen, betonte die Sprecherin. Finanzielle Forderungen wegen der unrechtmäßigen Preiserhöhung müssten in einem gesonderten Verfahren geltend gemacht werden. Nach Ansicht des Gerichts kann ein Energieversorger nicht versuchen, missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten der Verbraucher durchzusetzen, ohne nicht auch deren Belange hinreichend zu berücksichtigen, und für einen Ausgleich zu sorgen. Gerade an Verträge mit Verbrauchern seien hohe Anforderungen gestellt, wenn es um die Ausgewogenheit und die Klarheit bei Preiserhöhungen gehe. (AP)

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