Aktuell Wirtschaft

Es fehlt die Durchsetzungskraft

STUTTGART. Im Rechtsstreit mit der IG Metall haben die Christlichen Metaller eine erste Niederlage erlitten. Das Stuttgarter Arbeitsgericht sprach der Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM) in erster Instanz den Gewerkschaftsstatus ab. Der Organisation fehle die Durchsetzungskraft und Leistungsfähigkeit, um die Umsetzung abgeschlossener Tarifverträge sicherzustellen, teilte der Vorsitzende Richter Wolf Klimpe-Auerbach in seiner Entscheidung mit. Die CGM kündigte Beschwerde gegen den Entscheid an. Experten rechnen frühestens in dritter Instanz vor dem Bundesarbeitsgericht mit einem rechtsgültigen Beschluss.

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