REUTLINGEN. Im Sozialgericht Reutlingen trafen zwei Welten aufeinander. Zum einen waren dies als Vertreter des Staats eine selbstbewusste Berufsrichterin, flankiert von zwei schüchternen ehrenamtlichen Richtern; zudem vier von sich überzeugte Personen der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau), einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Dank Steuern und Abgaben ist dieser Seite ihr Auskommen sicher. Dieser Macht des Staatsapparats ausgeliefert waren zum anderen Bauunternehmer und ihre Rechtsanwälte als Vertreter der freien Wirtschaft. Sie müssen sich täglich am Markt bewähren und um ihr Dasein kämpfen.
Daher trifft die Bauunternehmer eine staatlich verordnete drastische Erhöhung der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung hart – in Zeiten einer Wirtschaftskrise umso mehr. Berechtigterweise war von einer willkürlichen Entscheidung die Rede. Die Mehrkosten beeinflussen den Wettbewerb der Fertigbauer mit konventionellen Hausbau-Anbietern. Sie haben Auswirkungen auf den Wohnungsbaumarkt insgesamt und damit auch auf Verbraucher und Arbeitnehmer. Die BG Bau belastet Firmen, die Vorreiter im seriellen und klimaneutralen Bauen sind und dringend benötigten kostengünstigen Wohnraum herstellen können. Daher wirkte es auf dem Zuhörerstuhl befremdlich, wie flüchtig und herablassend sich die Staatsvertreter mit dem Problem ihrer Gegenüber befassten, indem sie auf Internetseiten, Imagefilme und Aktenlage verwiesen.
Glücklicherweise haben die Bauunternehmer und ihre Anwälte Chancen, in weiteren Instanzen eine Korrektur zu erreichen. Vielleicht stoßen sie dabei auf Richter, die sich ernsthafter mit der Angelegenheit und mit mehr Gefühl für wirtschaftliche Zusammenhänge beschäftigen als die in Reutlingen. Die BG Bau hat ihren Gefahrtarif nach Gutsherrenart verändert – vielleicht auch um absehbare Löcher in ihrem Haushaltsplan zu stopfen oder weil dies im Sinne des Gros ihrer Mitgliedsbetriebe aus dem konventionellen Hausbau gewünscht wurde. Bei den Verhandlungen vor dem Landessozialgericht in Stuttgart und gegebenenfalls vor dem Bundessozialgericht in Kassel muss das gründlich hinterfragt werden. (GEA)

