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BGH stärkt Mieterrechte beim Verkauf der Wohnung

Karlsruhe (dpa) - Sind Mieter beim Verkauf ihrer Wohnung übergangen worden, können sie Schadenersatz verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch entschieden.

Mieter haben ein gesetzliches Vorkaufsrecht, wenn ihre Wohnung an Dritte verkauft wird. Foto: Daniel Bockwoldt/Symbolbild
Mieter haben ein gesetzliches Vorkaufsrecht, wenn ihre Wohnung an Dritte verkauft wird. Foto: Daniel Bockwoldt/Symbolbild
Mieter haben ein gesetzliches Vorkaufsrecht, wenn ihre Wohnung an Dritte verkauft wird. Foto: Daniel Bockwoldt/Symbolbild

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