Aktuell Land

BGH beanstandet Müller-Rabatt-Aktion wohl nicht

Karlsruhe (dpa) - Wenn Drogerien und andere Märkte damit werben, Rabattgutscheine der Konkurrenz einzulösen, verstößt das wohl nicht gegen Wettbewerbsrecht. Das zeichnete sich in einer Verhandlung am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ab.

Filiale der Drogeriemarkt-Kette Müller
Filiale der Drogeriemarkt-Kette Müller. Foto: dpa
Filiale der Drogeriemarkt-Kette Müller.
Foto: dpa

Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum.

GEAplus
Sie möchten einen kostenpflichtigen Artikel lesen. Wählen Sie Ihr GEAplus-Angebot
und lesen Sie jetzt weiter.
Was ist GEAplus?
Mit PayPal bezahlen

Das sind Ihre Vorteile:

  • vorab 4 Wochen kostenlos testen
  • Uneingeschränkter Zugriff auf alle Exklusivinhalte
  • Flexible Laufzeit jederzeit kündbar 
Auswählen