Brisanz hat das Thema, da der Mann einen Sitz im Aufsichtsrat in Aussicht hatte. Er wirft Daimler vor, sein Nachrücken in das Kontrollgremium mit der Kündigung gezielt vereitelt zu haben.
Rausschmiss war überzogen
Daimler ließ den Werksschutz drei Tage lang beobachten und prüfte danach rückwirkend das Ein- und Ausstempeln der Eheleute im System der Zeiterfassung. Ergebnis: In 174 weiteren Fällen sollen die Zeitprofile beweisen, dass Arbeitszeitbetrug mit System vorliege.Der Beschuldigte bestreitet alles. Er argumentiert etwa, während der Fahrten im Rahmen seiner Betriebsratsarbeit telefoniert zu haben und für Aufgaben wie diese nicht ortsgebunden zu sein. Er sieht in dem Rausschmiss eine unternehmenspolitische Kampagne gegen ihn.
Ein Daimler-Sprecher sagte, der Gerichtsbeschluss sei nicht nachvollziehbar. »Wir werden gegen diese Entscheidung Rechtsmittel einlegen.« Das Gericht bewertete nicht, ob der für seine Betriebsratsarbeit freigestellte Mann seinen Arbeitgeber tatsächlich um Arbeitszeit betrogen hat. Die Kammer führte aus, dass - selbst wenn die Vorwürfe zuträfen - eine Kündigung überzogen sei. Wörtlich heißt es: »Die vorzunehmende Interessenabwägung fällt vor allem angesichts des Lebensalters des Arbeitnehmers und einer über 40-jährigen ansonsten beanstandungsfreien Betriebszugehörigkeit zu seinen Gunsten aus.«
Daimler hält dagegen, ein derartiger Arbeitszeitbetrug müsse zwingend zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen. Der Unternehmenssprecher sagte: »Hinzu kommt, dass Herrn (...) in seiner Funktion als Mitglied des Personal-Ausschusses die Konsequenzen seines Fehlverhaltens vollauf bekannt gewesen sind.« Der Beschuldigte vertritt die Christliche Gewerkschaft Metall und erhielt so Anspruch auf einen Sitz im Aufsichtsrat - der jedoch mittlerweile kein Thema mehr ist: Arbeitnehmervertreter Ansgar Osseforth verlängerte inzwischen sein Mandat in dem Gremium. Somit war für einen Nachrücker kein Platz mehr - und Daimler war den Vorwurf los, gezielt gekündigt zu haben. (dpa)
