REUTLINGEN. Selbstständige dürfen bei der neuen Aktivrente nicht benachteiligt werden. Dies fordert der Ausschuss für Einpersonen- und Kleinstunternehmen der Industrie- und Handelskammer (IHK) Reutlingen. »Selbstständige müssen bei der Aktivrente unbedingt mitgedacht werden, alles andere wäre eine Benachteiligung unserer Erwerbsform und nicht hinnehmbar«, kritisiert Bert Bormann, Vorsitzender des Ausschusses für Einpersonen- und Kleinstunternehmen (EKU). Ab dem 1. Januar 2026 sollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten, bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen können. Die geplante Regelung umfasst jedoch ausschließlich Einkommen aus nicht selbstständiger Beschäftigung.
Der EKU-Ausschuss fordert daher, die Aktivrente rechtzeitig vor Inkrafttreten des Gesetzes ausdrücklich auch auf selbstständige Tätigkeiten auszuweiten. »Andernfalls verliert die Selbstständigkeit, gerade nach Erreichen der Regelaltersgrenze, stark an Attraktivität. Betriebsaufgaben oder ein Rückzug aus der Selbstständigkeit als Erwerbsform könnten die Folge sein«, warnt Bormann. Aus seiner Sicht darf die Aktivrente nicht zum Wettbewerbsnachteil für Einpersonenunternehmen werden. »Wenn wir wollen, dass ältere Menschen länger im Arbeitsleben bleiben, dürfen wir keine komplette Erwerbsgruppe ausschließen«, so Bormann.
Der Ausschuss für Einpersonen- und Kleinstunternehmen (EKU) der IHK Reutlingen vertritt die Interessen der kleinsten Betriebe in der Region. Zu dieser Gruppe zählen meist inhabergeführte Unternehmen mit bis zu neun Beschäftigten und einem Jahresumsatz von maximal zwei Millionen Euro. Diese Unternehmen machen über 90 Prozent der IHK-Mitgliedsunternehmen aus. Fragen zum Thema beantwortet Vincent Schoch, Leiter Handel und Einpersonen- und Kleinunternehmen. (GEA)
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