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Zwiefalter Forensik: Abhauen ist nicht strafbar

MÜNSINGEN. Spektakuläres Fluchtszenario mit eher unspektakulärem Ausgang: In den frühen Morgenstunden des Heiligen Abends 2012 türmten zwei Männer aus dem Zentrum für Psychiatrie in Zwiefalten. Jetzt mussten sie sich vor dem Münsinger Amtsgericht verantworten. Weil der Gesetzgeber die Flucht selbst aber nicht unter Strafe stellt, konnte Staatsanwalt Jan Vytlavil den suchtkranken Straftätern lediglich Sachbeschädigung vorwerfen: Beim Ausbruch ging eine Panzerglasscheibe zu Bruch, die Männer richteten 7 300 Euro Schaden an. Dafür verhängte Richter Joachim Stahl je ein halbes Jahr Gefängnis.

Polizeifahrzeuge vor der Psychiatrie in Zwiefalten.
Polizeifahrzeuge vor der Psychiatrie in Zwiefalten. Foto: Thomas Warnack
Polizeifahrzeuge vor der Psychiatrie in Zwiefalten.
Foto: Thomas Warnack

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