KREIS REUTLINGEN. Versuchter Mord: So lautet der Vorwurf gegen einen 60-jährigen Mann aus einer Albgemeinde. Er soll am Nachmittag des 10. April 2025 im Streit mit einer Hippe, also einem sichelförmigen Messer, auf den Kopf seines Bruders eingeschlagen und dabei gerufen haben: »Ich kann nicht mehr. Ich bring dich um!« An den genauen Ablauf des gewalttätigen Geschehens können sich Täter wie Opfer nicht mehr erinnern. Allerdings haben einige Zeugen die Auseinandersetzung beobachtet, sie sagten am Donnerstag vor dem Tübinger Landgericht aus.
Der Streit der beiden Brüder zieht sich schon über viele Jahre hin. Grund ist das Erbe, das sie von ihren Eltern erhielten: ein Bauernhof in einer kleinen Gemeinde mitten auf der Alb. Einem der Brüder wurde das Wohnhaus zugesprochen, der andere erbte die angebaute Scheune. Die Schwestern wurden ausbezahlt. Das war aber offenbar keine allzu gute Lösung. Immer wieder gerieten sich die Brüder in die Haare. Es ging einmal um die Renovierung des Wohnhauses, dann um Stromrechnungen oder um Betretungs- und Zufahrtsrechte. Das spätere Opfer erteilte seinem Bruder sogar einmal Hausverbot.
Bewohnerin stellte sich dem Angreifer entgegen
Dann kam der 10. April 2025. Wegen einer Lappalie kam es auf dem Hof wieder zu einem Streit, der schließlich eskalierte. Der 60-jährige Angeklagte schlug hinterrücks mit einem scharfen Werkzeug, einer Hippe, zu. An diesen Moment könne er sich nur noch bruchstückhaft erinnern, so der Angeklagte. Das Opfer weiß gar nichts mehr. Seine Erinnerung setzte aus, als er den Schlag auf dem Hinterkopf verspürte. Später sei er im Krankenhaus wieder aufgewacht, erklärte er.
Doch es gibt Zeugen der Tat. Eine Bewohnerin des Hauses hörte Schreie ihres Mannes, der sich draußen aufhielt. Sie eilte hinaus, um zu sehen, was passiert sei. Sie bekam zwar die Schläge, die ihr Mann beobachtet hatte, nicht direkt mit, aber dennoch erschütterte sie die Szenerie, die sich ihr bot: Auf dem Boden lag der schwer verletzte Vermieter ihrer Wohnung, voller Blut im Nacken. Über ihm stand sein Bruder mit der Hippe in der Hand.
Ihrer Aussage zufolge wollte der Angeklagte erneut auf seinen Bruder losgehen. Sie stellte sich dazwischen und verhinderte damit Schlimmeres. Die 70-Jährige redete dem Täter gut zu: »Denken Sie an Ihre Familie, denken Sie an Ihre Kinder. Das ist doch Ihr Bruder.«
Zeugen beschreiben Täter als eigentlich friedlichen Menschen
Der 60-Jährige ließ sich von diesen Worten kurz beeindrucken, hielt inne. Dann wollte er aber die Frau beiseite schieben und mit einem Cuttermesser auf seinen Bruder einstechen. Doch die Frau blieb standhaft und rief, nachdem sie Rettung und Polizei verständigt hatte, einen Nachbarn um Hilfe. Auch der stellte sich dem 60-Jährigen in den Weg und drängte ihn schließlich in die Scheune. Als er mit einer Schere bewaffnet wieder auftauchte, hielt ihn der Nachbar fest und drehte ihm die Arme auf den Rücken.
Bei diesen Aussagen könnte der Eindruck entstehen, ein brutaler Mann, der sich nie in der Gewalt hat, geht in Rage auf seinen Bruder los. Doch die beiden Zeugen beschreiben den Täter tatsächlich als einen »ruhigen, normalen, zuvorkommenden Menschen«. Eine weitere Zeugin, die das Geschehen aus einiger Entfernung beobachtet hatte, bezeichnete ihn als einen »eigentlich friedlichen Menschen« und: »Er war immer lieb und nett«.
Opfer ist ungehalten gegenüber der Polizei
Interessant ist auch, dass die beiden Zeugen, die dem Angreifer direkt gegenüberstanden, nie Angst um ihr eigenes Leben hatten. Die Aggression des 60-Jährigen sei nie gegen sie gerichtet gewesen, sagten sie. Die Bewohnerin des Hauses meinte zudem, sie habe den Angeklagten noch nie so erlebt.
Ganz anders klingt es, wenn Zeugen ihre Erfahrungen mit dem Opfer schildern. Der 57-Jährige sei eher aufbrausend. Ein Nachbar fühlte sich von ihm sogar einmal belästigt und provoziert. Auch die Polizei selbst machte keine guten Erfahrungen mit dem Mann. In einem Telefonat habe sich der 57-Jährige ungehalten gezeigt und einfach aufgelegt, so die Ermittlungsführerin vor Gericht. Ein weiterer Polizeibeamter berichtete dem Gericht, dass andere Nachbarn den 57-Jährigen als »nicht so umgänglich« geschildert hätten.
Der Prozess wird am kommenden Dienstag fortgesetzt. Dann hört das Gericht die Gutachten der Sachverständigen. Am Nachmittag sollen dann die Plädoyers folgen. (GEA)
Im Gerichtssaal
Gericht: Armin Ernst (Vorsitz), Dr. Simon Salzbrunn, Dr. Felix Schmidhauser. Schöffen: Eberhard Baisch, Andreas Wehner. Staatsanwalt: Maurizio Ruoff. Verteidiger: Dr. Benjamin Chiumento. Nebenklagevertreterin: Melanie Freiin von Neubeck. Psychiatrischer Sachverständiger: Dr. Thomas Ethofer. Rechtsmedizinische Sachverständige: Dr. Franziska Rabe.

