TROCHTELFINGEN. Der Trochtelfinger Gemeinderat als Vertreter der Jagdgenossenschaft hat die Verpachtung der Jagdbögen grundsätzlich neu geregelt. Über die Details der Pachtverträge entscheidet die Jagdgenossenschaft. Die Genossen sind, auch wenn’s der Name anders vermuten lässt, keine Jäger, sondern die Grundstückseigentümer. Nicht nur in Trochtelfingen ist die Gemeinde in aller Regel der dickste Fisch im Karpfenteich. Von den rund 2.000 Hektar Jagdbögen besitzt die Stadt 970. Der Rest verteilt sich auf 124 Besitzer von Wald- oder Feldflächen. Beschlüsse werden in zwei Wahlgängen mit doppelter Mehrheit gefasst. Jeder Jagdgenosse hat eine Stimme, auch die Stadt hat nur eine, mit der zweiten Stimme wird der Grundbesitz gewürdigt. Die Stadt habe also keine Möglichkeit gehabt, irgendetwas durchzudrücken, be-tonte die Bürgermeisterin, »um Gerüchte aus der Welt zu schaffen«.
19 statt 18 Jagdbögen
Worum ging es im Detail? Zum einen wurden die Jagdbögen neu abgegrenzt, statt bisher 18 werden es nun 19 Bögen sein. Grund für die Neuordnung war die teilweise stark unterschiedliche Größe der Bögen von 191 bis 807 Hektar. Zwei Jagdbögen lagen unter der Mindestgröße von 250 Hektar. Außerdem waren die Grenzverläufe teilweise schwer erkennbar, bei Nacht und Nebel für die Jäger und ihre Reviernachbarn ein Problem.
In »teils kontroversen Diskussionen« mit den Pächtern und den Landwirten hat die Jagdgenossenschaft eine neue Aufteilung gefunden, der der Gemeinderat jetzt zustimmte. Auf das Gremium hat die Jagdgenossenschaft im Dezember 2024 ihre Verwaltung übertragen. Das ist durchaus üblich, in der Region ist die Kommune meist der größte Grundbesitzer, und Jagdgenossen mit ein paar wenigen Hektar Feld oder Wald interessiert das Prozedere eher am Rande.
Die Jagdgenossenschaft wollte einen rationaleren Zuschnitt der jetzt 19 Jagdbögen. Die Größe wurde betrachtet, die Feld-/Waldverteilung, nachvollziehbare Grenzen etwa durch Wege oder Waldkanten und die Anforderungen der Jagd. Die gefundene Lösung fand in der Jagdgenossenschaft eine große Mehrheit, der Gemeinderat beschloss nach Anträgen noch drei Grenzanpassungen.
Des einen Leid, des anderen Freud: Nicht jedem Pächter dürften die Anpassungen gefallen. Darüber können sie bei der Neuverpachtung mit ihren Unterschriften abstimmen. In Trochtelfingen werden alle Jagdbögen neu verpachtet, die Bewerbungsfrist endet am Sonntag, 9. Februar. Die Pachtpreise werden von 13,10 auf 14,10 Euro pro Hektar Wald und von 3 auf 5 Euro für den Hektar Feld angehoben – ein Beschluss der Jagdgenossenschaft, nicht der Gemeinde oder des Gemeinderats, wie die Bürgermeisterin betonte. Im Vergleich zu den Nachbargemeinden liegt Trochtelfingen dann mit den Flächen im Wald ganz unten am Ende der Skala, auf dem Feld ist die Stadt am Teuersten.
Schäden vor allem im Mais
Über eine Neuregelung in den Pachtverträgen dürften sich alle Jäger freuen: Wildschäden sind künftig gedeckelt auf 3.000 Euro pro Revier und Jahr, Bagatellschäden unter 100 Euro trägt der Landwirt. Falls es mehr als 3.000 Euro werden können, zahlt die Jagdgenossenschaft. Hintergrund sind teure Schäden in den Bögen mit hohem Feldanteil, vor allem im Mais. Hier wird es zunehmend schwierig, Pächter für die vergleichsweise unattraktiven Reviere zu finden. Vor der Deckelung steht die Bewertung durch einen Wildschadenschätzer. Um die Bejagung zu erleichtern, müssen Landwirte künftig eine Schneise zwischen Wald und Feld als Schussfeld freihalten.
In einem anderen Punkt kommen die neuen Pachtverträge den Landwirten entgegen: Schäden durch den Dachs müssen künftig erstattet werden. Auch für Wildschadensverhütungsmaßnahmen können Jagdpächter zur Kasse gebeten werden. Die betreffen hauptsächlich den Waldanteil, etwa wenn der Forst wegen allzu hungriger und vor allem allzu vieler Rehe Zäune ziehen oder Hosen über Schösslinge ziehen muss. Der Deckel liegt hier bei 1.500 Euro.
Ob der Deckel nicht der falsche Anreiz sei, um die Jäger zu einer schärferen Be-jagung zu bringen, fragte ein Rat. Nein, meinte Katja Fischer, Jagdpachtverträge könnten gekündigt werden, falls man einen Jäger zum Jagen tragen müsste. Die beiden Deckel sollen die Risiken der Pächter ein Stück weit begrenzen – die Stadt will die Revier ja auch losbringen. (GEA)