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Aktuell Gemeinderat

Welche Gebühren die Gomadinger im kommenden Jahr bezahlen

Frischwasser wird günstiger, das Schwimmen im Hallenbad nicht. Die Hundesteuer bleibt unverändert.

Alle Schwimmer im Gomadinger Hallenbad können sich freuen. Die Eintrittspreise werden nicht erhöht.  FOTO: LENK
Alle Schwimmer im Gomadinger Hallenbad können sich freuen. Die Eintrittspreise werden nicht erhöht. Foto: Joachim Lenk
Alle Schwimmer im Gomadinger Hallenbad können sich freuen. Die Eintrittspreise werden nicht erhöht.
Foto: Joachim Lenk

GOMADINGEN. Laut Rathauschef Klemens Betz ist für Gomadingens Bürger die Gemeinderatssitzung im Dezember die wichtigste im Jahr. Warum? Weil dort die Gebühren und Entgelte für die kommenden zwölf Monate festgelegt werden. Um es gleich vorwegzunehmen: Für Einheimische wird nichts teurer, Urlauber mit einer Wohnung (Nebenwohnsitz) im Ort müssen indes von 2025 etwas tiefer in die Tasche greifen.

Betz machte – wie jedes Jahr um diese Zeit – vollmundig Reklame für Gomadingen. »Das Leben bei uns ist nach wie vor am attraktivsten und mit Abstand am günstigsten.« Als erstes Beispiel bezog er sich aufs Frischwasser, für das die Gomadinger in Zukunft 2,59 Euro anstatt 2,76 Euro pro Kubikmeter bezahlen. Die Schmutzwassergebühr beträgt von Januar an 1,88 Euro, 68 Cent weniger als bisher, pro Kubikmeter. Somit kosten 1.000 Liter zusammengerechnet 4,47 Euro.

Bestattungsgebühr unverändert

Zum Vergleich: die Engstinger bezahlen dafür 6,09 Euro, die Münsinger 6,03 Euro, die Hayinger 7,54 Euro, die Mehrstetter 8,61 Euro, die Hohensteiner 5,70 Euro und die St. Johanner 7,34 Euro. Diese Zahlen hatte Kämmerin Silke Hirsch für den Gemeinderat und die Zuhörer zusammengetragen. Die Niederschlagswassergebühr verringert sich auf 24 Cent. Bislang waren es 33 Cent pro Quadratmeter versiegelter Fläche. Zum Vergleich: Grabenstetten verlangt 1,03 Euro, Engstingen aber nur 18 Cent.

Interessant, nicht nur für die Gomadinger, wird es beim Sternberghallenbad. Dort kann man auch in Zukunft fürs gleiche Geld seine Runden drehen. Erwachsene bezahlen nach wie vor 5,50 Euro, Kinder von sechs Jahren an und Jugendliche 3 Euro Eintritt. 12,50 Euro kostete es mit Saunanutzung. Der Vorschlag der Verwaltung, von 2025 an, analog zu den Hallenbädern in Münsingen und in Westerheim, Eintritt für Kinder bereits vom vierten Lebensjahr an zu erheben, lehnte der Gemeinderat ab. Man wolle auch in Zukunft damit werben, dass das Sternberghallenbad »extrem kinderfreundlich ist«, wie es Christina Knoll formulierte. Ratskollegin Annemarie Scheub regte an, eine Spendenkasse aufzustellen, sodass Eltern, die freiwillig etwas mehr geben wollen, dort die Möglichkeit dazu haben. Eine gute Idee, meinte Bürgermeister Betz, der bei seinem nächsten Besuch mit den Enkeln mit gutem Beispiel vorangehen möchte.

An der Hundesteuer wurde ebenfalls nicht gerüttelt. Für diese Vierbeiner müssen weiterhin 90 Euro (Ersthund) und 180 Euro für (Zweithunde) bezahlt werden. Die Halter von Kampfhunden wie zum Beispiel Bullterrier, American Staffordshire oder Bordeaux-Dogge berappen die seit Januar geltende Steuer in Höhe von 1.500 Euro. Aktuell sind insgesamt 178 Hunde aller Rassen bei der Verwaltung gemeldet.

Unverändert bleiben auch die seit 2017 geltenden Bestattungsgebühren sowie die Gebühren für die Erddeponie (4,50 Euro/Tonne). Alles beim Alten bleibt auch beim Verleih der Großraumschirme (10 Euro pro Tag), des Wiesenglätters (zwischen 25 und 30 Euro pro Stunde) und der Hebebühne (pro Tag 125 Euro).

Einheitliche Jahreskurtaxe

Für Privatpersonen, die die Sternberghalle für Hochzeiten, Geburtstage oder Jubiläen mieten möchten, ändert sich ebenfalls nichts. Sie bezahlen weiterhin 900 Euro. Auswärtige müssen 1.350 Euro überweisen. Die Vereine in der Gemeinde bekommen nach wie vor die Halle für eine Veranstaltung pro Jahr kostenfrei.

Als Luftkurort verlangt Gomadingen seit 2018 Kurtaxe in Höhe von 50 Cent pro Person und Tag. Dieser Betrag bleibt auch im neuen Jahr konstant. Bei der Jahreskurtaxe für Personen mit Nebenwohnsitz im Ort wurden seit 2002 zwischen Wohnungen bis 50 Quadratmeter 25 Euro, für Wohnungen über 50 Quadratmeter 37,50 Euro berechnet. Von 2025 an wird es nur noch einen Einheitspreis, unabhängig von der Wohnungsgröße, in Höhe von 50 Euro geben. (GEA)