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Wäschestapel im Wohnzimmer angezündet

MÜNSINGEN/TÜBINGEN. Im Oktober vergangenen Jahres hatte eine 49-Jährige in ihrer Wohnung in Münsingen einen Kleider- und Papierstapel in Brand gesteckt. Weil Nachbarn das Feuer rechtzeitig entdeckten, wurde in dem Mehrfamilienhaus glücklicherweise niemand verletzt. Zum Tatzeitpunkt war die Frau wegen einer psychischen Erkrankung allerdings schuldunfähig. Das Tübinger Landgericht sprach sie deshalb am Montag vom Vorwurf der Brandstiftung frei, ordnete aber gleichzeitig die Unterbringung der 49-Jährigen in einer psychiatrischen Einrichtung an.

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