Aktuell Bauen

Verkauf von Bauplätzen nicht nur in Engstingen gestoppt

Die Bauplätze im weitgehend erschlossenen Baugebiet Schafäcker in Großengstingen können vorerst nicht verkauft werden. Betroffen sind auch Vorkaufsberechtigte, die bereits von der Gemeindeverwaltung angeschrieben wurden. Grund ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), das den Paragraf 13b des Baugesetzbuchs für nicht konform mit EU-Richtlinien erklärt hat. Wie sich das Urteil in der Praxis auswirkt, wird erst die noch nicht veröffentlichte Urteilsbegründung zeigen.

Auf den Schafäckern wird so schnell nicht gebaut.
Auf den Schafäckern wird so schnell nicht gebaut. Foto: Steffen Wurster
Auf den Schafäckern wird so schnell nicht gebaut.
Foto: Steffen Wurster

Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum.