MÜNSINGEN. Schaden in Höhe von rund 40.000 Euro entstand bei einem Unfall Mitte März an einem Holztransporter, der auf den Seitenstreifen geriet und dessen Anhänger mit Baumstämmen umkippte. Vorausgegangen war ein riskantes Überholmanöver eines 48-jährigen Mannes, der sich deshalb dieser Tage vor dem Amtsgericht Münsingen verantworten musste. Ihm wurden fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vorgeworfen.
Rückblick: Nach Angaben der Staatsanwaltschaft war der Lastkraftwagen am 15. März gegen 15 Uhr auf der Landesstraße 230 von Münsingen kommend Richtung Engstingen unterwegs. Kurz nach dem Ortsausgang von Offenhausen wurde er von einem Skoda »grob verkehrswidrig« überholt. Weil in diesem Augenblick ein anderes Auto entgegenkam, musste der Fahrer des Holztransporters aus dem Landkreis Balingen nach rechts auf den Seitenstreifen ausweichen, um einen Zusammenstoß zu verhindern.
Aus allen Wolken gefallen
Dabei kippte der Anhänger um und die geladenen Baumstämme verteilten sich auf der angrenzenden Wiese. Der Skoda-Fahrer fuhr weiter, ohne sich um den Unfall zu kümmern. Der 57-jährige Lkw-Fahrer konnte seinerzeit unverletzt sein Zugfahrzeug verlassen und den Kurzholz-Anhänger mit dem Ladekran des Zugfahrzeugs wieder aufrichten.
Dass der Unfallverursacher bereits kurz danach ermittelt werden konnte, ist einer Frau zu verdanken, die ebenso wie der Skoda-Fahrer eine Umschulung in Münsingen macht und am Nachmittag des Unfalls direkt hinter ihm fuhr. Mit dem Einverständnis ihres 48-jährigen Bekannten, teilte sie der Polizei den Namen und die Telefonnummer mit.
Über seinen Rechtsanwalt ließ er vor Gericht mitteilen, dass er aus allen Wolken gefallen sei, als wenig später die Beamten vor seiner Türe standen. Er habe von dem Unfall nichts mitbekommen, fügte der Rechtsbeistand hinzu. Nach dem Überholmanöver, bei dem es knapp hergegangen sei, habe er seine Fahrt fortgesetzt, ohne in den Rückspiegel zu schauen.
Deshalb hatte er auch gegen den Strafbefehl – 50 Tagessätze zu je 30 Euro – Einspruch eingelegt. Dieser sah zudem vor, dass der Unfallverursacher seinen Führerschein abgeben musste und eine Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis von zehn Monaten festgesetzt wurde.
Wie ein Häuflein Elend saß der 48-Jährige auf der Anklagebank. Nicht nur Prozessbeobachter, auch Richter Marian Jander wurden während der Hauptverhandlung von dem Unfallverursacher »positiv überrascht«. Man nahm es ihm ab, von dem Unfall nichts mitbekommen zu haben.
Nicht genügend Pferdestärken
Als er während des Überholvorganges den Gegenverkehr auf sich zukommen sah, habe er mit seinem Skoda »durchstarten« wollen, dann aber gemerkt, dass er nicht genügend Pferdestärken unter der Motorhaube hatte. »Ich war froh, dass ich noch kurz vor dem Lkw einscheren konnte«, beteuerte der 48-Jährige, der, wie das Gericht bekannt gab, noch keine Eintragungen im Fahreignungsregister beziehungsweise im Bundeszentralregister hat.
Sowohl die Staatsanwältin als auch der Richter waren sich einig, den Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu streichen, was sich positiv auf die Strafzumessung auswirkte.
Während der Hauptverhandlung habe sich gezeigt, dass der Unfallverursacher »kein Verkehrsrowdy« sei. Jeder mache mal einen Fehler, sagte der Richter und beließ es bei einer Geldstrafe in Höhe von 750 Euro (25 Tagessätze á 30 Euro). Außerdem muss der Skoda-Fahrer ein halbes Jahr lang auf seinen Führerschein verzichten. (GEA)
IM GERICHTSSAAL
Richter: Marian Jander Staatsanwältin: Inga Höfel Verteidiger: Steffen Kazmaier