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Aktuell Landgericht

Streit zwischen zwei Brüdern auf der Alb gerät völlig aus dem Ruder

In einer Albgemeinde sticht ein 60-Jähriger mit einer Hippe, also einem sichelförmigen Messer, in den Nacken seines Bruders. Jetzt muss er sich wegen versuchten Mordes vor Gericht in Tübingen verantworten.

Blutiger Streit zwischen zwei Brüdern in einer Albgemeinde: Ein 60-Jähriger ist vor dem Schwurgericht in Tübingen wegen versucht
Blutiger Streit zwischen zwei Brüdern in einer Albgemeinde: Ein 60-Jähriger ist vor dem Schwurgericht in Tübingen wegen versuchten Mordes angeklagt. Foto: Bernd Weißbrod / dpa/dpa
Blutiger Streit zwischen zwei Brüdern in einer Albgemeinde: Ein 60-Jähriger ist vor dem Schwurgericht in Tübingen wegen versuchten Mordes angeklagt.
Foto: Bernd Weißbrod / dpa/dpa

KREIS REUTLINGEN. Über das elterliche Erbe gerieten sich zwei Brüder in einer Albgemeinde in die Haare. Der Streit zog sich über Jahre hin, bis er am Nachmittag des 10. April 2025 vor dem ehemaligen Elternhaus eskalierte. Es ging nur um eine Lappalie, aber der eine Bruder geriet dabei so in Rage, dass er ein sichelförmiges Messer, eine Hippe, in die Hand nahm und damit mehrfach auf den Kopf seines Bruders einstach. Der 57-Jährige überlebte mit viel Glück. Am Mittwoch sahen sich die beiden Brüder vor dem Tübinger Landgericht wieder. Der eine als Opferzeuge, der andere angeklagt wegen versuchten Mordes.

Es handelt sich um eine tragische Familiengeschichte. Bis zum Tod der Eltern lief offenbar alles in mehr und weniger geordneten Bahnen. Doch dann stand das Erbe an, ein Bauernhof inmitten einer kleinen Albgemeinde. Der 57-Jährige erhielt den Wohntrakt, der Bruder die direkt an das Haus angebaute Scheune. Beide lebten zu dem Zeitpunkt aber bereits mit ihren Familien in ihren eigenen Häusern im selben Ort.

Das Erbe brachte die beiden Brüder, wie sie beide selbst angaben, schnell auseinander. Dem einen passte nicht, was der andere mit seinem Erbteil machte. Es ging einmal um die Renovierung des Wohnhauses, dann um Stromrechnungen oder um Betretungs- und Zufahrtsrechte. »Es war eine schwierige Situation, die nur schwer auszuhalten war«, beschrieb der Angeklagte am Mittwoch die Beziehung zwischen den beiden.

Brüder stritten sich früher schon

Da stimmte ihm sein Bruder zu. »Das Verhältnis ist immer schlechter geworden«, sagte der 57-Jährige vor Gericht. Er wurde noch deutlicher: »Ich wollte keinen Kontakt mehr mit meinem Bruder, ich wollte einfach meine Ruhe haben.« Aber allein schon wegen des gemeinsamen Erbes konnten sie sich nicht ganz aus dem Weg gehen. Der 57-Jährige vermietete das frühere Elternhaus, der ältere Bruder brauchte als Nebenerwerbslandwirt die Scheune. Also trafen sie sich immer wieder vor Ort, es gab häufig Streit, der auch mal handfest wurde.

Und dann kam der 10. April 2025. Der 60-jährige Angeklagte hatte im Vorfeld Ärger an seinem Arbeitsplatz. Eine Abteilung sollte geschlossen werden, es bestand die Gefahr, dass er seinen Job verliert. Dazu kam, dass die Maschinen, die er für die Landwirtschaft brauchte, streikten. Er stand unter Stress, schlief schlecht.

Am Tattag fuhr er zur Scheune, um seinen Anhänger zu holen. Sein jüngerer Bruder tauchte schließlich ebenfalls dort auf. Ihn hatte eine Mieterin angerufen, weil die Klingel am Haus nicht funktionierte. Der 57-Jährige wollte das selbst reparieren. Er parkte direkt vor dem Wohnhaus. Zum gleichen Zeitpunkt wollte sein Bruder gerade mit dem Anhänger wegfahren, was offenbar wegen des geparkten Autos nicht möglich war.

Lappalie führt zu Gewaltexzess

Der Angeklagte ging zu seinem Bruder und sagte ihm, er solle sein Auto wegfahren. Der aber war mit der Klingel beschäftigt und wollte prüfen, ob er sie reparieren kann. Deshalb teilte er seinem Bruder mit, dass er jetzt nicht gleich wegfahren werde. Das war offenbar der Auslöser für den Gewaltausbruch - der oft zitierte letzte Tropfen, der das Fass zum Überlaufen brachte.

Nun kann man spekulieren, was die genaue Ursache für den Gewaltexzess war: Der Stress des 60-Jährigen bei der Arbeit und mit seinen Landmaschinen, der Zwist zwischen den beiden, der sich über die Jahre hochgeschaukelt hatte, der vielleicht etwas zu barsche Ton des 57-Jährigen oder alles zusammen? Auf jeden Fall rastete der 60-Jährige plötzlich völlig aus. Sein Bruder hatte ihm den Rücken zugedreht und sah sich die Klingel an. Dies nutzte der 60-Jährige aus und stach zweimal mit einer Hippe dem anderen in den Nacken, danach noch zweimal in die Schulter. Dabei soll er gerufen haben: »Ich bring dich um!«

Zeugen kamen hinzu und wollten den 60-Jährigen von seinem Bruder wegdrängen. Doch der war gar nicht zu bändigen. Er griff sich noch ein Cuttermesser, dann eine Gartenschere, um erneut auf seinen Bruder loszugehen. Einem Nachbarn gelang es schließlich, das Schlimmste zu verhindern.

Mit dem Hubschrauber in die Klinik

Die Polizei kam und nahm den Angreifer, der sich in die Scheune zurückgezogen hatte, fest. Der Notarzt versorgte den Schwerverletzten und ließ ihn mit dem Hubschrauber in eine Klinik bringen. Bis heute wirken die physischen und psychischen Verletzungen beim Opfer nach.

Auch der Täter selbst ist psychisch angeschlagen. Bei seinem Geständnis vor Gericht kommen ihm immer wieder die Tränen. »Ich bin kein gewalttätiger Mensch«, beteuert der 60-Jährige. Er sei erschüttert darüber, was er getan habe und bereue es sehr. Er würde es gerne ungeschehen machen. Als Wiedergutmachung bot er dem Bruder sogar an, ihm seinen Teil des Hofes zu überschreiben: »Dann gibt es keinen Anlass mehr für einen Streit.« (GEA)

Im Gerichtssaal

Gericht: Armin Ernst (Vorsitz), Dr. Simon Salzbrunn, Dr. Felix Schmidhauser. Schöffen: Eberhard Baisch, Andreas Wehner. Staatsanwalt: Maurizio Ruoff. Verteidiger: Dr. Benjamin Chiumento. Nebenklagevertreterin: Melanie Freiin von Neubeck. Psychiatrischer Sachverständiger: Dr. Thomas Ethofer. Rechtsmedizinische Sachverständige: Dr. Franziska Rabe.