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»Strafe fördert die Einsichtsfähigkeit auch nicht«

MÜNSINGEN. Jahrelang haben sich die Eigentümer zweier benachbarter Gütle auf Münsinger Gemarkung gegenseitig beobachtet, belauert und beharkt und sich schließlich mit wechselseitigen Strafanzeigen überzogen. Dass ein gut nachbarschaftliches Verhältnis unter den vor dem Münsinger Amtsgericht geschilderten Umständen mit einer Verurteilung wieder herzustellen sei, daran zweifelte Staatsanwalt Lorenz Holl. »Eine Strafe fördert die Einsichtfähigkeit auch nicht.«

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