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St. Johann: Bürgerentscheid ist möglich, aber nicht bindend

Dürfen die Einwohner über die Ortschaftsverfassung abstimmen? Das wird in St. Johann kontrovers diskutiert

St. Johanns Gemeinderat wird in einer Sondersitzung über einen Bürgerentscheid zum Thema Ortschaftsverfassung entscheiden. Foto:
St. Johanns Gemeinderat wird in einer Sondersitzung über einen Bürgerentscheid zum Thema Ortschaftsverfassung entscheiden. Foto: dpa
St. Johanns Gemeinderat wird in einer Sondersitzung über einen Bürgerentscheid zum Thema Ortschaftsverfassung entscheiden. Foto: dpa

ST. JOHANN. Geht’s oder geht’s nicht? Ob die Abschaffung von Ortschaftsräten und Ortsvorstehern – geregelt in der Ortschaftsverfassung – rechtlich möglich ist, wird derzeit nicht nur in St. Johann diskutiert. Auch Nachbarkommunen verfolgen aufmerksam, was sich in der Gemeinde tut. In St. Johann wird der Gemeinderat in einer Sondersitzung am Montag, 5. November, über einen Antrag der Liste »Wir für St. Johann« befinden, der einen Bürgerentscheid zum Thema Abschaffung oder Beibehaltung der Ortschaftsverfassung fordert.

Tim Hannig vom Amt für Kommunalaufsicht im Reutlinger Landratsamt, der auch Verwaltung und Gemeinderäte aus St. Johann beraten hat, erläuterte auf GEA-Nachfrage die rechtlichen Rahmenbedingungen. Sein Fazit: Ein solcher Bürgerentscheid wäre rechtlich möglich, sein Ergebnis aber nicht bindend.