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Aktuell Nutzungsregeln

Schlachthaus ist ein Stück dörfliche Infrastruktur

Limitierte Zeiten, differenzierte Gebührentabelle: neue Regeln für die Einrichtung in Bleichstetten

Mitten im Ort, umgeben von Wohnhäusern: Das Schlachthaus birgt Konfliktpotenzial, das durch eine Nutzungsordnung entschärft werd
Mitten im Ort, umgeben von Wohnhäusern: Das Schlachthaus birgt Konfliktpotenzial, das durch eine Nutzungsordnung entschärft werden soll. FOTO: PIETH
Mitten im Ort, umgeben von Wohnhäusern: Das Schlachthaus birgt Konfliktpotenzial, das durch eine Nutzungsordnung entschärft werden soll. FOTO: PIETH

ST. JOHANN. Schlachthöfe oder -häuser gibt es gar nicht mehr so viele auf der Alb. Der Bedarf ist aber da – das zeigen die Zahlen in St. Johann-Bleichstetten, wo es noch einen öffentlichen Raum gibt, den man für Hausschlachtungen mieten kann. Darin, dass das Schlachthaus bleiben und weiterbetrieben werden soll, waren und sind sich Verwaltung und Gemeinderat in St. Johann einig. Weil es aber, was den Betrieb samt der damit verbundenen Lärm- und Geruchsbelästigung angeht, immer wieder zu Unstimmigkeiten in der Nachbarschaft kommt, hatte das Gremium das Thema bereits im Juli auf der Tagesordnung.

Diskutiert wurde über eine Nutzungs- und Gebührenordnung, die die Grundlage dafür ist, das etwaige Verstöße entsprechend geahndet werden können. Der Beschluss wurde damals, verbunden mit einigen Aufträgen zur Nachbereitung an die Verwaltung, vertagt und jetzt gefasst.

In der Vergangenheit hatten Anwohner nicht nur über Lärm zu inakzeptablen Zeiten geklagt, sondern auch den Verdacht geäußert, dass das Schlachthaus unerlaubterweise auch für gewerbliche Schlachtungen genutzt wird. Die Verwaltung habe sich, wie Tim Bahnmüller berichtete, in der Zwischenzeit mit dem Kreisveterinäramt ausgetauscht. Dort sehe man keine Anhaltspunkte auf gewerbliche Nutzung, bei hinreichendem Verdacht werde die Behörde aber aktiv und führe Kontrollen durch, versicherte Bahnmüller.

Wichtig war den Räten im Juli vor allem eine klare Regelung, wann geschlachtet werden darf. Die Verwaltung hatte ein Zeitfenster von 6 bis 22 Uhr vorgeschlagen, und zwar ausschließlich an Wochentagen. Dem Wunsch der Räte, es noch enger zu fassen, wird nun Rechnung getragen: Hausschlachtungen dürfen nicht vor 7.30 Uhr beginnen und müssen bis spätestens 20.30 Uhr beendet sein. Reinigung und Verarbeitung sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zur Nachtruhe auch darüber hinaus zulässig. Bei Not- und Krankschlachtungen darf in dringenden Fällen von den Zeiten abgewichen werden. Damit seien, wie Bahnmüller auf Nachfrage aus dem Gremium versicherte, sowohl Nutzer als auch Anwohner einverstanden.

Die Preise für die Benutzung der Einrichtung hängen von der Art und der Anzahl der geschlachteten Tiere ab. Für Schafe und Ziegen werden 22,50 Euro pro Stück erhoben, für ein Schwein 24 Euro und für ein Rind 32 Euro. Wer nicht nur den Schlachtraum, sondern auch die Wurstküche nutzt, muss noch was drauflegen: Für Schweine werden dann 34 Euro pro Stück fällig, für Großvieh 42 Euro.

Viele auswärtige Nutzer

Die Nutzung des Kühlraums kostet 5 Euro pro Tag. Ein Zuschlag von 15 Euro pro Tier wird von auswärtigen Nutzern verlangt – und das sind gar nicht so wenige. 2022 wurden laut Bahnmüller 60 Stück Großvieh, 30 Schweine und 22 Kälber, Schafe und Ziegen geschlachtet. Bei rund der Hälfte, in 56 Fällen, wurde ein Auswärtigenzuschlag fällig.

Das Schlachthaus ist und bleibt ein Zuschussbetrieb, den sich die Gemeinde dennoch leisten will, um ein Stück dörflicher Infrastruktur aufrechtzuerhalten. 10.111 Euro pro Jahr investiert St. Johann in die Einrichtung, über Nutzungsentgelte kamen 2022 rund 3.335 Euro in die Kasse, laut Bahnmüllers Hochrechnung werden es im laufenden Jahr 5.708 Euro sein – weil immer mehr Schlachthäuser schließen, steigt die Zahl der Nutzer in Bleichstetten kontinuierlich. (ma)