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Raub auf der Alb: Drei auf der Anklagebank, einer flüchtig

Zwei Italiener sollen Besitzer einer Gaststätte in einer Albgemeinde ausgeraubt haben. Zwei in Tübingen lebende Albaner sollen die Hintermänner der Tat sein.

Drei Männer stehen in Tübingen wegen Raub in Tateinheit mit Körperverletzung vor Gericht.
Drei Männer stehen in Tübingen wegen Raub in Tateinheit mit Körperverletzung vor Gericht. Foto: Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa
Drei Männer stehen in Tübingen wegen Raub in Tateinheit mit Körperverletzung vor Gericht.
Foto: Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa

ALB/TÜBINGEN. In der Nacht vom 5. auf den 6. Juni 2024 überfielen zwei Männer den Inhaber einer Gaststätte in einer Albgemeinde: Um sich Zutritt zu dessen Wohnhaus zu verschaffen, brachen sie ein Fenster auf, stiegen ein und begaben sich ins Obergeschoss. Dort hielten sie dem jäh aus dem Schlaf erwachten Mann eine Schreckschusswaffe an den Kopf, fesselten ihn mit Klebeband und versuchten, ihm das Narkosemittel Lidocain zu injizieren.

Als dies scheiterte, zwangen sie den Mann, ihnen die Schlüssel zu einer Tischschublade und dem Safe auszuhändigen. Ihr Ziel war der für die Angestellten des Mannes bestimmte Lohn, der noch nicht ausbezahlt worden war. Das Geld befand sich in der Tischschublade. Die beiden Männer erbeuteten mehr als 12.000 Euro, Goldmünzen, eine Taschenuhr und eine im Safe gelagerte Schusswaffe. Dann verließen sie das Haus.

Die Beute gefunden

Gegen halb drei in derselben Nacht fielen einer Polizeistreife in der Nähe des Mössinger Freibads zwei Autos auf, die sie kontrollierten. Sie nahmen zwei Männer fest, von denen einer noch eine Strumpfmaske trug. Ein Mann flüchtete. Die Beamten fanden die Beute und damit sehr schnell die Verbindung zur Tat in Trochtelfingen. Die beiden verhafteten Männer und ein Dritter müssen sich nun wegen schwerem Raub in Tateinheit mit Körperverletzung vor dem Tübinger Landgericht verantworten.

Bei den in Mössingen Verhafteten handelt es sich um einen 40-jährigen Italiener, der direkt an der Tat beteiligt gewesen sein soll, und einen drei Jahre älteren, aus Albanien stammenden Mann. Ihm wird vorgeworfen, das Fahrzeug gestellt zu haben, mit dem die Täter zwischen Mössingen und der Alb unterwegs waren.

Ob der Albaner und ein 44-jähriger Landsmann, der dritte Angeklagte in diesem Verfahren, die Planer und Organisatoren der Tat waren, wie es die Staatsanwaltschaft annimmt, muss das Gericht nun herausfinden. Diese beiden sollen den Transport der beiden unmittelbar Tatbeteiligten nach Deutschland und deren Unterbringung in einem Hotel organisiert haben. Die Identität des in Mössingen geflüchteten und noch immer flüchtigen Mannes, ebenfalls Italiener, wurde rasch festgestellt. Gegen ihn wird ein gesondertes Verfahren angestrengt – sobald dieser Mann gefasst worden ist.

Zu Beginn des Verfahrens herrschte aufgrund der Sitzordnung und wegen rund 25 Besuchern Unruhe im engen Sitzungssaal 130 des Tübinger Landgerichts. Die Italienisch-Übersetzerin bat, sich neben den italienischen Angeklagten setzen zu dürfen, was ihr gestattet wurde. Dann wurde die Anklage verlesen und die drei Angeklagten wurden über ihr bisheriges Leben befragt.

Strumpfmaske im Geräteschuppen

Später wurden zwei Zeugen vernommen. Zunächst nahm ein Mann aus Mössingen auf dem Zeugenstuhl Platz. Er wohnt in jener Straße, in der zwei der drei Angeklagten verhaftet worden waren. Er hatte in der Nacht Hubschraubergeräusch und Krach vernommen, der aus dem Außenbereich seines Hauses zu kommen schien. Am nächsten Vormittag stellte er fest, dass sein Geräteschuppen aufgebrochen worden war. Er fand eine Strumpfmaske in Form einer Kinderstrumpfhose mit Löchern für Augen und Nase.

Danach bat das Gericht eine Frau in den Saal, die mit dem 43-jährigen Albaner ein achtjähriges Kind hat. Sie sollte Aufschluss darüber geben, ob ihr früherer Lebenspartner während der Tatzeit zuhause war. Obgleich sie keine Beziehung mehr führten, lebten sie noch als Familie zusammen. Die Frau gab an, dass der Mann in der Tatnacht nicht zuhause war.

Während sie den zweiten angeklagten Albaner als Freund ihres Mannes bezeichnete, konnte sie sich nicht erinnern, ob sie den dritten Mann auf der Anklagebank zuvor schon einmal gesehen hatte. Ein Lichtbild des flüchtigen vierten Mannes sagte ihr nichts. Den Vater ihres Kindes schilderte sie als liebevollen Vater und stets jedermann gegenüber hilfsbereiten Menschen, der aufgrund einer Verletzung zuletzt vor allem Fahrdienste für andere Leute getätigt habe.

Die Verhandlung wird am 20. März fortgesetzt. Am darauffolgenden Verhandlungstag soll der geschädigte Mann aus der Albgemeinde aussagen. (GEA)