Aktuell Landgericht

Muss der Angeklagte hinter Gitter?

TÜBINGEN. Wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit besonders schwerer Vergewaltigung soll der 22-jährige Angeklagte aus einer Albgemeinde für acht Jahre und neun Monate hinter Gitter. Das forderte jedenfalls Staatsanwalt Thomas Trück am Montag in seinem Plädoyer vor der 3. Großen Jugendkammer des Tübinger Landgerichts.

Justitia
Foto: dpa
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