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Messerstecher-Prozess: Täter hält Strafe für zu hoch

MÜNSINGEN/TÜBINGEN. Weil er die Trennung von seiner Ehefrau und seinen Kindern nicht akzeptieren wollte, hat nach Ansicht der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Tübingen ein 37-jähriger Angeklagter vor dem Münsinger Polizeirevier am 11. Juli vergangenen Jahres mit einem Messer auf den Hals seiner 34-jährigen Frau eingestochen. Die Tat wertete das Gericht nun als versuchten Totschlag und verhängte gegen den Mann aus einer Albgemeinde eine Gefängnisstrafe von sechs Jahren. »Dass die Frau sterben konnte, lag auf der Hand«, begründete der Vorsitzende Richter Ralf Peters.

Foto: dpa
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