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Leben und Sterben wird teurer in Münsingen

Der Münsinger Gemeinderat hat die neuen Hebesätze für die Grundsteuer festgelegt. Außerdem beschloss das Gremium eine deutliche Erhöhung der Bestattungsgebühren.

Die Friedhofgebühren  in Münsingen werden deutlich erhöht.
Die Friedhofgebühren in Münsingen werden deutlich erhöht. Foto: Maria Bloching
Die Friedhofgebühren in Münsingen werden deutlich erhöht.
Foto: Maria Bloching

MÜNSINGEN. Sterben wird in Münsingen deutlich teurer und das Leben für viele Einfamilienhausbesitzer auch. Denn die Festsetzung der Hebesätze hat direkte Auswirkungen auf die Bürger, insbesondere auf die Besitzer von Einfamilienhäusern auf großen Grundstücken und mit hohen Bodenrichtwerten, sowie auf Eigentümer von unbebauten Grundstücken. Ziel bei der gesetzlich vorgegebenen Neuberechnung sei die Aufkommensneutralität gewesen, führte Bürgermeister Mike Münzing aus. Man müsse zwar die Hebesätze bei der Grundsteuer B von 380 Prozent auf 455 Prozent und bei der Grundsteuer A (Landwirtschaft) von 380 Prozent auf 475 Prozent erhöhen, letztendlich bringe das der Stadt aber kein Plus bei den Einnahmen, die nahezu unverändert bei rund 2,17 Millionen Euro bei der Grundsteuer B und bei rund 139.000 Euro bei der Grundsteuer A liegen.

Laut Sachbearbeiter Martin Kächele lagen der Berechnung insgesamt 10.500 eingegangene Messbescheide zugrunde, insbesondere für Grundsteuer A fehlen noch bis zu 500 Bescheide. Hier vermindere sich der Messbetrag stark, weil zum Teil ganze Hofstellen, die nicht mehr landwirtschaftlich genutzt werden, aus dem landwirtschaftlichen Vermögen entnommen und der Grundsteuer B zugeschlagen werden. Bei Waldflächen dagegen gehen die Messbeträge deutlich nach unten, für viele muss nach Kächeles Angaben wohl nur noch ein Drittel des jetzigen Betrags gezahlt werden.

Gewerbesteuer bleibt gleich

Der Bürgermeister rechnet damit, dass Unternehmen weitgehend günstiger gestellt werden, der Hebesatz für die Gewerbesteuer bleibt wie bisher bei 370 Prozent. Für einige Gemeinderäte »ein Ärgernis«, wie Dr. Gerhard Schnitzer (Liberale) ausführte. Besitzer von Mehrfamilienhäusern würden auf Kosten von Einfamilienhauseigentümer begünstigt, während Gewerbebetriebe nur noch ein Drittel oder die Hälfte bezahlen müssten. Seinen Vorschlag, Gewerbesteuer und Grundsteuer miteinander zu verrechnen, lehnte Münzing ab. »Wir müssen viele Löcher stopfen und haben keine andere Möglichkeit, als die Hebesätze für Grundsteuer A und B entsprechend der Aufkommensneutralität zu erhöhen. Wir können es uns nicht leisten, auf diese Einnahmen zu verzichten und müssen jetzt die Handlungsfähigkeit zum 1. Januar herstellen«.

Adolf Lamparter (SPD) sprach von einer »Übergriffigkeit des Staates in die Vermögenswerte der Bürgerschaft« und zweifelte die Rechtsstaatlichkeit an. »Wir werden gezwungen, dieser Erhöhung der Grundsteuer zuzustimmen, weil wir keine Alternative haben. Die Entlastung einiger muss von anderen aufgefangen werden. Das hat die grün-schwarze Landesregierung verbockt«, schimpfte er. Frank Bob (CDU) relativierte: »Das Bundesverfassungsgericht hat diesen Stein ins Rollen gebracht. Die Erhöhung ist für uns alternativlos, unser Haushalt gibt es nicht her, Geschenke zu verteilen.« Weil auch Thomas Hagmaier (Liberale) die Erhöhung vom Grundsatz her für ungerecht erachtete, stimmte er ebenso wie Dr. Gerhard Schnitzer der Hebesatzänderung nicht zu.

Gebühr für Beisetzung steigt

Einstimmig wurde dagegen die Neukalkulation der Bestattungsgebühren beschlossen. »Nicht einmal das Sterben können wir uns noch leisten«, beklagte Münzing und hofft aber, durch die Anhebung der Gebühren einen Kostendeckungsgrad von 80 Prozent zu erreichen. Die Veränderung in der Bestattungskultur schlage sich zunehmend in den Kosten nieder. »Wenn wir in jedem Stadtteil den Friedhof mit unterschiedlichen Bestattungsformen erhalten wollen, müssen wir handeln. Es kann nicht sein, dass die Einnahmen aus dem Friedwald zur Quersubventionierung herangezogen werden.«

So erhöht sich etwa die Gebühr für die Beisetzung von Personen im Alter ab zehn Jahren von 715 Euro auf 950 Euro, allerdings entfällt hier der bisher berechnete Zuschlag für Feierlichkeiten in Höhe von 178 Euro. Ein Reihengrab mit einer Ruhezeit von 20 Jahren kostete bisher 2.970 Euro, künftig müssen dafür 4.390 Euro bezahlt werden. Auch Urnengräber werden erheblich teurer. Im Rasenfeld kostete ein Urnenreihengrab bisher 60 Euro, künftig sind es 430 Euro. Laut Kämmerin Katharina Schmid ging man bei der neuen Gebührenkalkulation von rund 411.000 Euro Kosten aus. Insbesondere im Personalbereich sei eine deutliche Steigerung zu verzeichnen. (GEA)