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Aktuell Demokratie

In St. Johann bleibt es bei 18 Räten

Wer bekommt in welchem Gremium wie viele Sitze? St. Johann bereitet sich auf die Kommunalwahl vor

Kommunalwahl
Ein Mann kreuzt einen Wahlzettel der Briefwahl für die Kommunalwahl in Baden-Württemberg an. Foto: Sebastian Gollnow
Ein Mann kreuzt einen Wahlzettel der Briefwahl für die Kommunalwahl in Baden-Württemberg an.
Foto: Sebastian Gollnow

ST. JOHANN. Am 9. Juni 2024 ist Superwahltag: Die Kommunen wählen nicht nur ihre Gemeinde- und Ortschaftsräte, auch die Stimmzettel für Kreistag und Europaparlament liegen an diesem Tag in den Wahllokalen aus. Was die Kommunalwahlen angeht, sind diese mit ein paar Vorarbeiten für die Gemeinden verbunden: Sind die Strukturen noch dieselben wie bei der letzten Wahl? Haben sich die Einwohnerzahlen drastisch verändert? Entspricht die Sitzverteilung im Gemeinderat noch den tatsächlichen Verhältnissen – sind die einzelnen Ortsteile mit adäquaten Sitzanzahlen im Gemeinderat repräsentiert?

Solche Fragen sind, wie die im Rathaus für Wahlen zuständige Daniela Brändle nun in der Sitzung des Gemeinderats erläuterte, im Vorfeld der Wahl zu klären. Die Ortschaftsräte haben sich bereits damit befasst. Der Gemeinderat wiederum hat sich im vergangenen Jahr ausgiebig mit der Änderung der Gemeinde-Hauptsatzung beschäftigt und in diesem Zuge auch viele grundsätzliche Fragen bereits geklärt. Insofern war der Tagesordnungspunkt in der Sitzung ohne große Diskussionen abgehandelt.

Ortschaftsräte unverändert

Dass die Abstimmungsergebnisse zu den einzelnen Punkten nicht einstimmig ausfielen, ist der Tatsache geschuldet, dass es im Detail unterschiedliche Auffassungen gab und gibt – auch nach den intensiven Diskussionen zur Hauptsatzung im vergangenen Jahr. Das gilt insbesondere für die Frage nach der Notwendigkeit einer Ortschaftsverfassung. Im Zuge der Kommunalreform vor gut 50 Jahren vom Land eingeführt, soll sie das Verhältnis zwischen Haupt- und Teilorten in Gemeindezusammenschlüssen regeln. Konkret: Es gibt Ortschaftsräte und Ortsvorsteher. Das ist auch in St. Johann (noch) so – dass manche das gerne ändern würden, ist kein Geheimnis. Vor der letzten Kommunalwahl 2018 wurde über die Abschaffung der Ortschaftsverfassung unter großer Bürgerbeteiligung diskutiert. Stand heute gilt aber: Es gibt sie noch, die Ortschaftsräte – und zwar in allen Ortsteilen außer Würtingen, wo die Auflösung bereits 2013 vollzogen wurde. Für alle anderen Orte werden am 9. Juni 2024 wieder eigene Gremien mit jeweils sieben Mitgliedern gewählt. Das beschloss der Gemeinderat bei fünf Gegenstimmen so.

Zahlen kaum verändert

Auch an der unechten Teilortswahl wird festgehalten. Sie soll sicherstellen, dass alle Ortsteile angemessen im Gemeinderat repräsentiert sind. »Die Sitzverteilung darf nicht willkürlich sein, sondern muss die örtlichen Verhältnisse und die Bevölkerungsanteile berücksichtigen«, erläuterte Daniela Brändle. Weil sich keine nennenswerten Veränderungen ergeben haben, bleibt alles wie gehabt: Zu wählen sind 18 Gemeinderäte. Davon kommen fünf aus Würtingen, jeweils drei aus Bleichstetten, Gächingen und Upfingen sowie je zwei aus Lonsingen und Ohnastetten. Darüber hinaus sind Überhangmandate möglich. Dass die Zahlen so noch passen, hatte Daniela Brändle mithilfe verschiedener Rechenmodelle überprüft. Dafür, dass die unechte Teilortswahl bestehen bleibt, stimmten 15 Räte bei einer Gegenstimme und drei Enthaltungen. Der von der Verwaltung vorgeschlagenen Sitzverteilung folgte das Gremium bei einer Enthaltung. (ma)