MÜNSINGEN. Vierzig Euro. Bar hingeblättert auf den Tisch vor der Zeugenbank des Amtsgerichts. Mit dieser Wiedergutmachung des von ihm angerichteten Schadens wurde das Verfahren gegen einen 78-jährigen Älbler eingestellt, dem Unterschlagung in Verbindung mit »Veränderung einer Grenzbezeichnung« vorgeworfen worden war. Vierzig Euro – das war der (großzügig geschätzte) Wert von rund einem Meter Reisschlag-Holz, das der Beschuldigte laut Anklage verkauft hatte, obwohl es ihm nicht gehörte: Die vier schwachen Eschenstämme waren knapp hinter der Grenze auf dem Nachbargrundstück gewachsen.
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