ST. JOHANN. Verwaltung und Gemeinderat sind in die Haushaltsberatungen fürs kommende Jahr eingestiegen. Thema in der Sitzung waren deshalb auch größere Projekte sowie Gebühren, die mit der Finanzplanung eng zusammenhängen.
Baugebiet. Seit fünf Jahren beschäftigen sich Verwaltung und Rat mit dem dritten Abschnitt des Baugebiets »Hinter der Kirche« in Gächingen. Nord und Süd wurden vor Jahren schon realisiert, jetzt geht’s um das noch fehlende Mittelstück: Dort ist Platz für rund 32 neue Bauplätze. Frank Ludwig vom Ingenieurbüro Pirker+Pfeiffer stellte die Erschließungsplanung vor, insgesamt liegen die Kosten bei 1,8 Millionen Euro. Die Arbeiten sollen im Januar ausgeschrieben und im März vergeben werden, je nach Witterung ist die Erschließung Ende 2025, spätestens im Frühjahr 2026 abgeschlossen.
Straßensanierung. Auch dieses Projekt zählt zu den großen Investitionen im kommenden Jahr: Die Schweizer Straße in Bleichstetten wird saniert. Hintergrund sind die Pläne des Landkreises Reutlingen, der die Fahrbahn in der Ortsdurchfahrt erneuern will. Konkret: ab der Kreuzung Friedenstraße/Hinterberg (Höhe Bushaltestelle) bis zur Kreuzung Reutlinger Straße/Schweizer Straße. Im Vorgriff muss die Gemeinde zwingend die Kanalisation erneuern. Und auch die Wasserleitung ist in schlechtem Zustand, in den vergangenen Jahren gab es oft Rohrbrüche. Wasser- und Abwassersystem werden auf einer Länge von 450 Metern saniert. Die Kosten liegen bei 2,8 Millionen Euro, gebaut wird von Mitte 2025 bis Ende 2026. Die OEW werden die Breitbandleitungen verlegen.
Grundsteuer. Die Grundsteuerreform ist derzeit in allen Gemeinderäten Thema. Kämmerer Manuel Reiner erklärte die Hintergründe und den Grundsatz der Aufkommensneutralität: Der Gesetzgeber will, dass das Grundsteueraufkommen einer Gemeinde auch nach der Reform etwa gleich hoch bleibt. Was sich ändert, ist die Belastung der einzelnen Grundstückbesitzer – mal mehr, mal weniger stark. Der Gemeinderat legte den Hebesatz für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) auf 350 Prozent fest, für die Grundsteuer B (Wohn- und Gewerbegrundstücke) auf 300. Reiners Rechenbeispiele zeigten: Bebaute Grundstücke in Gewerbegebieten werden tendenziell weniger belastet als Grundstücke in Wohngebieten. Der St. Johanner Durchschnittseigentümer, der ein Haus auf einem etwa 800 Quadratmeter großen Grundstück hat, kann mit marginalen Änderungen nach oben oder unten rechnen. Große Grundstücke werden eher teurer. Beispiel: Wer für 2.250 Quadrameter bisher 188 Euro zahlte, wird künftig mit 921 Euro belastet. Deutlich spürbare Veränderungen ergeben sich für Besitzer unbebauter Grundstücke im Wohngebiet. Ein Beispiel: Für 841 Quadratmeter wurden bisher 62 Euro fällig, künftig sind es 442 Euro.
Gewerbesteuer. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer liegt seit 1996 bei 340 Prozent – und so soll es nach dem Willen des Gemeinderats auch bleiben. Kämmerer Manuel Reiner hatte eine Erhöhung um zehn Prozentpunkte zur Diskussion gestellt. Für die Gemeinde hätte das Mehreinnahmen von 45.000 Euro jährlich bedeutet. Die Räte lehnten ab – Unternehmen nicht zusätzlich belasten, Abwanderung nicht provozieren, für Gewerbe attraktiv bleiben, so der Tenor.
Wassergebühren. Die Gebühren für Frischwasser kalkuliert Kämmerer Manuel Reiner jährlich neu. So soll sichergestellt werden, dass der Eigenbetrieb Wasserversorgung kostendeckend arbeitet und ein Ertrag für den Allgemeinen Haushalt erwirtschaftet wird. In diesem Jahr zahlten die Bürger 3,51 Euro pro Kubikmeter Wasser, künftig werden es 3,75 Euro sein. Als Bemessungsgrundlage dient die verkaufte Frischwassermenge von 220.000 Kubikmetern. Ein Haushalt mit vier Personen verbraucht laut Reiner im Schnitt 120 Kubikmeter Wasser im Jahr. Die Gebührenerhöhung bedeutet also eine Mehrbelastung von rund 2,50 Euro im Monat, rechnete der Kämmerer am Beispiel vor. (ma)