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Aktuell Reform

Grundsteuer-Reform: In Gomadingen gibt es Gewinner und Verlierer

Gemeinderat Gomadingen hat die Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie für die Gewerbesteuer festgelegt.

Der Gomadinger Gemeinderat hat jetzt die neuen Grundsteuer-Hebesätze verabschiedet, die von Januar an gelten.  FOTO: LENK
Der Gomadinger Gemeinderat hat jetzt die neuen Grundsteuer-Hebesätze verabschiedet, die von Januar an gelten. FOTO: LENK
Der Gomadinger Gemeinderat hat jetzt die neuen Grundsteuer-Hebesätze verabschiedet, die von Januar an gelten. FOTO: LENK

GOMADINGEN. Einstimmig hat der Gomadinger Gemeinderat am Dienstagabend die neue Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und der Gewerbesteuer verabschiedet. Es gibt Gewinner, die weniger bezahlen müssen, ebenso Verlierer, die in Zukunft tiefer in die Tasche greifen müssen.

Entscheidender sei, dass die Gemeinde Gomadingen ihr Versprechen halte und die Grundsteuerreform aufkommensneutral gestalte, erklärte Bürgermeister Klemens Betz. Sie nutzt also die Reform nicht, um bei der Grundsteuer mehr Geld einzunehmen. Der Hebesatz, der vom 1. Januar 2025 an gilt, wurde so bemessen, dass annähernd der Betrag, der heuer in die Gemeindekasse fließt, wieder eingenommen wird. Bei der Grundsteuer A sind das rund 30.000 Euro, bei der Grundsteuer B knapp 268.000 Euro.

Das heißt, der neue Hebesatz bei der Grundsteuer B beträgt in Gomadingen 340 Prozent. Sie gilt für bebaute und unbebaute Grundstücke und orientiert sich nur noch an der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert, nicht aber mehr an einem Haus, das darauf steht. Große Grundstücke werden künftig stärker belastet, für Gewerbegrundstücke und kleine Grundstücke mit mehreren Wohnungen wird es von 2025 an günstiger. Das werde bei einigen Bürgern zu Unmut führen, prophezeite Betz, der davon ausgeht, dass das neue Modell innerhalb der nächsten fünf Jahre »einer richterlichen Überprüfung« unterzogen werde.

Die Grundsteuerreform sei nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018, das die bisherige Berechnung als verfassungswidrig eingestuft hat, die zwangsläufige Folge der Systemumstellung und so auch rechtlich und politisch ausdrücklich gewollt. Die bisherigen Einheitswerte (basierend auf dem Basisjahr 1964) geben schon seit Jahrzehnten nicht mehr die realitätsgerechte Relation der Grundstückswerte zueinander wieder.

Kämmerin Silke Hirsch zeigte anhand einiger Beispiele die Veränderungen auf. Bürger, die in Gomadingen ein 330 Quadratmeter großes Grundstück mit Haus haben, zahlen vom kommenden Jahr an 230 Euro weniger. Der Nachbar, der 1.500 Quadratmeter hat, muss in Zukunft 235 Euro mehr berappen. Ein Betrieb mit einem 3.600 Quadratmeter großen Firmengelände zahlt aktuell 3.441 Euro, von 2025 an nur noch 1.200 Euro.

Auf Grundsteuer C verzichtet

Der Hebesatz für die Grundsteuer A (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) beträgt vom kommenden Jahr an 330 Prozent. Neu ist: In Zukunft werden Wohngebäude bei landwirtschaftlichen Höfen der Grundsteuer B zugeordnet. Der Hebesatz der Gewerbesteuer wird auf 350 Prozent festgesetzt, ergänzte Kämmerin Hirsch.

Vom kommenden Jahr an könne man die Hebesätze nicht mehr, wie bisher, mit anderen Kommunen vergleichen, so die Leiterin des Finanzwesens, da sie sich an den jeweiligen Bodenrichtwerten der Gemeinden orientieren.

Für unbebaute Grundstücke hat Baden-Württemberg den Städten und Gemeinden die Möglichkeit eingeräumt, eine Grundsteuer C mit einem eigenen und höheren Hebesatz einzuführen. Davon macht Gomadingen keinen Gebrauch, da nach Angaben von Betz in der Gemeinde aufgrund der seit Jahrzehnten praktizierenden Baulanderschließung kaum Baulücken vorhanden seien. (GEA)