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Aktuell Reform

Gemeinderat Hohenstein beschäftigt sich mit der Grundsteuer

Bodenrichtwert und Grundstücksgröße sind die entscheidenden Faktoren bei der Neuberechnung.

Die Grundsteuerreform ist derzeit Thema in vielen Rathäusern.
Die Grundsteuerreform ist derzeit Thema in vielen Rathäusern. Foto: Foto: HNFOTO/adobe stock
Die Grundsteuerreform ist derzeit Thema in vielen Rathäusern.
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HOHENSTEIN. Es ist ein sperriges Thema, das in den vergangenen Wochen schon auf etlichen Gemeinderats-Tagesordnungen stand: Die Grundsteuerreform, die aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hervorging und bis Ende des Jahres 2024 umgesetzt werden muss. Nun befasste sich auch der Gemeinderat Hohenstein damit.

»Grund- und Gewerbesteuer sind die kommunalen Steuern. Sie sorgen dafür, dass wir in unsere Infrastruktur investieren können«, erklärte Bürgermeister Simon Baier. Die letzte Erhöhung gab es im Jahr 2019 - und auch jetzt sei keine geplant. Die Landesregierung hat die Kommunen zwar nicht zur »Aufkommensneutralität« verpflichtet, wohl aber an sie appelliert, keine Mehreinnahmen anzustreben. Das heißt: Unterm Strich wird das Grundsteueraufkommen gleich bleiben - für die Gemeinde Hohenstein und ihren Haushalt. Denn was die Eigentümer angeht, wird es zu Verschiebungen in der Steuerbelastung kommen. Manche werden deutlich weniger, manche deutlich mehr zu bezahlen haben - und für manche ändert sich kaum etwas.

Grundsteuer A wird für land- und forstwirtschaftliche Flächen erhoben. Sie bringt 2024 rund 62.000 Euro in die Hohensteiner Kasse, im kommenden Jahr werden es 63.700 Euro sein - fast gleich viel also. Für die Punktlandung musste Kämmerin Sophie Fischer den Hebesatz neu berechnen, von 350 auf 470 Prozent ändern. Grundsteuer B bezieht sich auf bebaute und unbebaute Grundstücke, die Steuereinnahmen für Hohenstein liegen bei rund einer halben Million Euro. Auch diesen Hebesatz muss Kämmerin Sophie Fischer anpassen, und zwar von bisher 350 auf 390 Prozent.

Grundstücksgröße und Bodenrichtwerte sind entscheidende Faktoren

Die entscheidenden Faktoren, die bei den Berechnungen ins Gewicht fallen, sind Grundstücksgröße und Bodenrichtwert. Wie sie sich auswirken, veranschaulichte Fischer anhand von Beispielen. Für ein Einfamilienhaus auf einem 561 Quadratmeter großen Grundstück, das mit einem Bodenrichtwert von 90 Euro pro Quadratmeter klassifiziert ist, ändert sich nur wenig: Der Besitzer wird künftig 178 Euro und damit sogar zehn Euro weniger als bisher zahlen.

Je größer das Grundstück, desto höher die Steuerbelastung: Legt man im genannten Beispiel eine Grundstücksgröße von 1.103 Quadratmeter zugrunde, erhöht sich die Grundsteuer von bisher 170 auf künftig 352 Euro. Der Besitzer zahlt künftig also mehr als das Doppelte. Legt man höhere Bodenrichtwerte an, wird es natürlich ebenfalls teurer - wobei jeder Quadratmeter Grundstücksgröße die Summe nach oben treibt. Gewerbetreibende, merkte Fischer an, profitieren tendenziell von der Reform: Grundstücke in Gewerbegebieten haben niedrigere Bodenrichtwerte.

Neu ist, dass die Gemeinden nun die Möglichkeit haben, zusätzlich eine Grundsteuer C einzuführen. Sie soll einen Anreiz zur Baulandnutzung und Innenverdichtung schaffen, weil sie Grundstückeigentümer finanziell belastet, und - so die Theorie - dafür sorgt, dass sie sich schneller zur Bebauung oder aber für einen Verkauf entscheiden. Für Kommunen, die mit einer Vielzahl von Baulücken kämpfen, ist das ein willkommenes und wirkungsvolles Instrument. In Hohenstein besteht aus Sicht der Verwaltung derzeit allerdings kein Handlungsdruck: »Derzeit würden nur drei Prozent der Grundstücke der Grundsteuer C unterliegen«, so Sophie Fischer. Zugzwang besteht ohnehin nicht: Die Grundsteuer C kann die Gemeinde jederzeit einführen, sobald Bedarf da ist. (GEA)