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Gefälschte Urkunden für Lkw-Qualifikation: Zwei Älbler müssen zahlen

Zwei Angeklagte nehmen Einspruch gegen Geldstrafe wegen Nutzung einer gefälschten Urkunde vor dem Reutlinger Amtsgericht zurück

Am Montagnachmittag waren zwei Brüder von der Alb vor dem Reutlinger Amtsgericht angeklagt, weil sie vorsätzlich gefälschte Urku
Am Montagnachmittag waren zwei Brüder von der Alb vor dem Reutlinger Amtsgericht angeklagt, weil sie vorsätzlich gefälschte Urkunden nutzten. Foto: Norbert Leister
Am Montagnachmittag waren zwei Brüder von der Alb vor dem Reutlinger Amtsgericht angeklagt, weil sie vorsätzlich gefälschte Urkunden nutzten.
Foto: Norbert Leister

KREIS REUTLINGEN. Zwei junge Männer von der Schwäbischen Alb mit ehrbaren Berufen saßen am Montag vor dem Reutlinger Amtsrichter auf den Anklagestühlen. Dabei taten sie so, als seien sie völlig unwissentlich dorthin gekommen.

Eine Gruppe von sieben jungen Männern von der Alb hatte zusammen bei einer Fahrschule im Landkreis Sigmaringen den Lkw-Führerschein gemacht. Ganz legal. Als es aber dann darum ging, eine Zusatzqualifikation zu machen, die für den gewerblichen Güterverkehr notwendig ist, »kam einer von uns auf die Idee, das könnten wir auch mit weniger Stunden Unterricht kriegen«. Mit Sicherheit hat auch das Geld eine Rolle gespielt, denn: Schon der Lkw-Führerschein habe um die 3.500 Euro gekostet, für die zusätzliche Qualifikation hätten sie noch einmal 2.500 Euro zahlen sollen. Der Fahrschulbesitzer, bei dem die jungen Männer den Lkw-Führerschein gemacht hatten, habe sie gewarnt: »Ihr müsst drauf achten, dass ihr die Qualifikation bei einem zertifizierten Ausbildungsträger macht.« Das sagte er als Zeuge vor Gericht.

Doch die Mahnung blieb ungehört. Die Gruppe absolvierte zwischen zwei, zweieinhalb und maximal fünf Tagen Unterricht bei einem ehemaligen Fahrlehrer, der keine Zulassung mehr besaß. Die unterschiedlichen Angaben über die tatsächlich abgeleisteten Unterrichtseinheiten stammten von drei Zeugen, die am Montag ausgesagt hatten. Der ermittelnde Polizeibeamte erklärte, dass nicht mehr als zwei Tage Unterricht stattgefunden hätten. Einer aus der Gruppe der sieben jungen Männer meinte, dass er an zweieinhalb Tagen Unterricht teilgenommen habe. Die beiden angeklagten Brüder behaupteten, es wären fünf Tage gewesen. Allerdings mit jeweils acht Stunden pro Tag. Aber: Selbst da bliebe noch eine riesige Differenz zu den geforderten 140 Unterrichtseinheiten plus zehn Fahrstunden. Nach den fünf Tagen hätten sie eine Bescheinigung über das Ableisten der geforderten Stundenzahlen erhalten.

Auf der gefälschten Bescheinigung war zu lesen, dass beide Angeklagten zwischen dem 1. Juni und 19. November 2022 die geforderten 140 Unterrichtseinheiten und zehn Fahrstunden absolviert hätten. Wenige Wochen später hatten beide bei der IHK den Antrag auf Zulassung zur Prüfung gestellt, beide hatten sie auch bestanden. Bei der IHK flog der Schwindel mit der gefälschten Urkunde allerdings auf.

Offensichtlich hatte sich der Kursleiter, der zeitweise bei besagter Fahrschule angestellt gewesen war, jede Menge Blankobescheinigungen besorgt – mit einem alten Stempel der Fahrschule drauf, der 2006 durch einen neueren ersetzt wurde. »Ich kriege aber noch heute Anrufe aus ganz Deutschland, weil Bescheinigungen mit meinem Stempel auftauchen«, sagte der Chef der Fahrschule im Gericht.

Maximilian Keller stellte als Verteidiger des jüngeren Bruders den Antrag, das Verfahren einzustellen – weil sein Mandant ja nichts von dem Betrug des einstigen Fahrlehrers gewusst habe. »Eine Einstellung kommt für mich nicht in Betracht«, sagte Richterin Celine Eich jedoch. Die Brüder hätten gewusst, dass sie nicht ausreichend Unterrichtseinheiten absolviert hatten – und somit die Urkunden falsche Tatsachen vorspiegelten. »Das ist vorsätzlicher Gebrauch einer gefälschten Urkunde«, so Eich. Keller sagte hingegen: »Es liegt zwar eine Urkundenfälschung vor«, sein Mandant und sein Bruder hätten jedoch nichts davon gewusst.

Keller versuchte noch, um die tatsächlich geleisteten Unterrichtseinheiten zu feilschen, die Richterin sagte hingegen: »Ob zwei oder fünf Tage Unterricht – das ändert nichts an der Urkundenfälschung.« Staatsanwältin Diana Heimberger fügte hinzu, dass der falsche Stempel der Fahrschule den Brüdern hätte auffallen können. »Es gibt eine Vielzahl an Indizien, die auf vorsätzliche Verwendung der gefälschten Urkunde hinweisen.«

Nach kurzer Beratung mit den Brüdern sagte der Rechtsanwalt: »Sie nehmen den Einspruch zurück.« Damit werde der Strafbefehl rechtskräftig, sagte Celine Eich. Und die Strafe? Dazu wollten sich die Richterin wie auch die Staatsanwältin nicht äußern. Dann aber doch: »Es geht um eine Geldstrafe«, sagte Heimberger. »Und es gibt kein Fahrverbot«, so Eich. (GEA)