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Aktuell Prozess

Gammelfleisch auf der Alb verkauft? Fall vor Gericht

Ein Metzger ohne Meistertitel und seine Geschäftspartnerin sollen verdorbenes Fleisch verkauft haben und sich nicht adäquat um ihre Tiere gekümmert haben. Sie müssen sich vor dem Amtsgericht Reutlingen verantworten. Jetzt sagten ein Amtstierarzt und eine Polizistin aus.

Justitia am Amtsgericht Reutlingen.
Justitia am Amtsgericht Reutlingen. Foto: Stephan Zenke
Justitia am Amtsgericht Reutlingen.
Foto: Stephan Zenke

REUTLINGEN. Die Geschäftsidee ist nicht schlecht, aber ohne entsprechende Ausbildung und Qualifikation kein guter Plan: Hausschlachtungen anbieten, Wurst und Fleisch verkaufen. Wenn's dann noch ein kleiner, überschaubarer Betrieb ist aus einem Dorf auf der Alb, müsste alles stimmen. Nicht so bei einem Mann, der den Betrieb seines 2021 verstorbenen Vaters weiterführte, obwohl er nicht über einen Meistertitel verfügte.

Vorgefunden wurden von der Polizei Betriebsräume in ekelerregendem hygienischem Zustand, Schlachtabfälle, verschimmeltes Fleisch, auch verendete Tiere wurden dokumentiert. Seine Geschäftspartnerin organisierte die Vermarktung der hergestellten Produkte. Außerdem hielt der Mann viele unterschiedliche (Nutz-)Tiere, die laut Anklage unzureichend gefüttert und getränkt, nicht adäquat gehalten wurden. Auch der angeklagten Frau wurden Vorwürfe gegen das Tierschutzgesetz gemacht, die Haustierhaltung - Hunde, Katzen, Ratten, Mäuse und weitere Kleintiere - soll verheerend gewesen sein.

Am ersten Prozesstag Ende Mai wurde die umfangreiche Anklageschrift verlesen (der GEA berichtete). Beim Fortsetzungstermin am Mittwoch hatten die beiden Angeklagten Gelegenheit, sich zu äußern. Selbst gaben sie keine Erklärungen ab, das übernahmen ihre Anwälte, die beide für ihre Mandanten erklärten, dass sie die Tatvorwürfe einräumen. Warum sei das alles passiert?, wollte Richter Eberhard Hausch wissen. Rechtsanwalt Matthias Hunzinger sagte im Namen des angeklagten Mannes, aus Gelegenheit sei Routine geworden. »Man lebt in seinem Trott«, sagte der Angeklagte. Sein Anwalt sprach von Überforderung hinsichtlich der Tierhaltung, das tat auch der Mann von der Alb, er habe versucht etwas zu ändern, nachdem das Veterinäramt da war, aber er sei »im Tunnel« gewesen, er habe gemeint, er schaffe es, sich um die Tiere zu kümmern. »Im Nachhinein tut es mir leid, ich bereue das zutiefst«, dass er dabei versagt habe. Mittlerweile sei er auf einem Hof mit eigener Aufzucht, Schlachtung, Herstellung und Fleischerei angestellt. Seine Lehre hat er ja abgeschlossen, den Meistertitel strebe er derzeit nicht an. »Ich will jetzt in die Zukunft gucken.«

»Ich bin überfordert gewesen«

Auch der Anwalt der angeklagten Frau und sie selbst räumten »große Überforderung« ein. »Es tut mir leid, wie das gelaufen ist«, sagte die Frau, die letztliche Wegnahme der Tiere sei - auch für ihre zwölf Jahre alte Tochter - schlimm gewesen. Sie schilderte die belastende Situation, vor allem, nachdem die Anklagevorwürfe in dem Dorf die Runde gemacht hätten, auch gesundheitlich habe es sie »auseinandergenommen«, körperlich als auch seelisch. Außerdem sei sie verschuldet. Sie befinde sich in Therapie, habe einen Job als Inklusionskraft an einer Schule, habe sich wieder einigermaßen gefangen. Sie räumte ein, komplett überfordert gewesen zu sein und sich schwergetan zu haben, um Hilfe zu fragen und sie anzunehmen. Mittlerweile habe sie eine Familienhilfe, versuche, beruflich aufzustocken.

Auch Vorstrafen beziehungsweise Ordnungswidrigkeiten wurden thematisiert. Die Angeklagte hatte einmal ein Auto mit Viehanhänger gefahren, für die ihre Führerscheinklasse nicht ausreichte. Der Mann war mehrmals mit Drogen - Morphium als mitgeführte Tabletten, Amphetamin und Kokain im Blut -, einmal ohne Führerschein im Auto aufgefallen. Drogen seien kein Problem mehr, sagte er. Gegen beide Angeklagten wurde ein Tierhaltungs- und -betreuungsverbot ausgesprochen, an das sie sich auch hielten, so die Anwälte.

»Gut gemeint, schlecht gemacht«

Als erster Zeuge sagte der Leiter des Kreisveterinär- und Lebensüberwachungsamts im Landratsamt aus. Er sprach von einem ständigen Auf und Ab bei der Tierhaltung über Jahre hinweg. Im Sommer sei's besser, im Herbst und Winter, wenn das Futter auf der Weise spärlich war, sei's schlimmer gewesen. Insgesamt sei das Thema Tierhaltung bei dem Mann von der Alb keine Erfolgsgeschichte. Nur auf Druck der Amtstierärzte sei gehandelt worden. Er sprach von Überforderung, zu großem Tierbestand, die Infrastruktur sei unzureichend - wenn man mit der Schubkarre Wasserkanister herbeischaffen muss. »Gut gemeint, schlecht gemacht.« Der Angeklagte sei einsichtig gewesen, aber alles sei nicht von Nachhaltigkeit geprägt gewesen.

Kurze Zeit verbesserte sich die Situation, bei der nächsten Kontrolle - die wurden häufig durchgeführt - waren die Zustände wieder die gleichen wie zuvor. Er schilderte die Situation, es habe viele tote Tiere, erkrankte, ausgemergelte, schlecht gepflegte oder verletzte, von Parasiten befallene Tiere gegeben. Darunter Esel, Yaks, Minischweine, Ponys, Ziegen. Die Tiere wurden vom Hof geholt, die meisten konnten aufgepäppelt und woanders untergebracht werden. An dem Tag, als der Transport anstand, habe es keine Einsicht, sogar Drohungen gegeben. Auch die Haustiere der Frau wurden in einer »Umgebung gehalten, die nicht tierschutzgerecht«gewesen sei. Dass der Mann Hausschlachtungen durchführt, sei bekannt gewesen, aber dafür gebe es keine Kontrolle des Veterinäramts. Nur die Fleischbeschau müsse von einem Tierarzt übernommen werden, der von der Behörde beauftragt werde.

Im Gerichtssaal

Richter: Eberhard Hausch. Schöffen: Alexander Thomys, Stephanie Blickle. Staatsanwältin: Frau Buchalik. Rechtsanwälte: Matthias Hunzinger, Steffen Kazmeier.

Auch die 1. Polizeihauptmeisterin, die aussagte, schilderte die Verhältnisse auf dem Grundstück des Mannes. Sie sei im Januar 2024 zur Unterstützung des Veterinäramts vor Ort gewesen, als dieses die Tiere abholte. Ziemlich unappetitlich, was sie gesehen hat: Draußen standen viele rote Kisten mit Schlachtabfällen, ein verwestes Bisonkalb, Rinderschädel wurden gefunden, drinnen ein weißer Kübel mit undefinierbarem Inhalt. »Es hat gestunken.« Im Schlachtraum ein Haufen von Rehfällen, ein Eimer mit verschimmeltem Fleisch, auf dem Zerlegetisch ein halb zerlegtes Reh. Ob das alles mit rechten Dingen zugeht? Man habe den Verdacht der Jagdwilderei gehabt, das Handy der Angeklagten überprüft. Chatverläufe ausgewertet. Reklamationen von Kunden seien aufgefallen, von schleimigem, schmierigem Fleisch, einem gelben Spanferkel, von ungenießbarem Fleisch sei die Rede gewesen. Der Vertrieb sei über Mundpropaganda gelaufen. Der Mann habe bei der Gemeinde kein Gewerbe angemeldet. Sie erzählte, dass es sich bei dem Betrieb um ein Wohnhaus in einem Wohngebiet handelt, nebenan seien ein Kinderspielplatz und weitere Wohnhäuser. Auf einem betonierten Hof wurden die Tiere betäubt, dann per Seilzug ins Untergeschoss in den Zerlegeraum gelassen. Es sei keine klassische Metzgerei mit Verkaufsraum.

Als Zeugin geladen war auch die Tierärztin, die der Mann wohl ab und an hinzugezogen hatte. Diese erschien nicht. Es stellte sich heraus, dass sie nicht mehr auf der Alb, sondern mittlerweile in Franken praktiziert, es wurde mitgeteilt, dass sie sich momentan in einer OP befinde, sich aber auch nicht mehr erinnern könne. Auf ihre Aussage könne das Gericht nicht verzichten, so haben Richter Eberhard Hausch und die Schöffen entschieden. Sie soll anreisen und ihre Unterlagen mitbringen. Deshalb wird der Prozess am 18. Juli fortgesetzt. (GEA)