REUTLINGEN/TROCHTELFINGEN. Weil eine 24-Jährige versucht hat, sich und ihre fünf Jahre jüngere Freundin bei einer tödlichen Autofahrt umzubringen, hatte sie sich nun vorm Amtsgericht Reutlingen zu verantworten. Denn auch ein Suizidversuch ist strafbar, wenn dadurch andere gefährdet werden. Die Staatsanwaltschaft legte der Frau zur Last, mit dem vorsätzlichen Unfall im Mai vergangenen Jahres zwischen Trochtelfingen und Haid einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr begangen zu haben. Weil beide Frauen den Unfall zwar überlebten, aber erheblich verletzt wurden, war die Fahrerin auch wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchter Tötung auf Verlangen angeklagt.
Neben der Rekonstruktion der fatalen Fahrt durch einen technischen Sachverständigen und die Kriminalpolizei spielte auch das psychologische Gutachten eine zentrale Rolle im Verfahren. Vieles deutete darauf hin, dass die Fahrerin in letzter Sekunde doch zögerte, kurz vor der geplanten Kollisionen mit einem Baum am Straßenrand abbremste und gegenlenkte – was den beiden Frauen womöglich das Leben rettete. Das Schöffengericht unter Vorsitz von Eberhard Hausch verhängte eine Sanktion am unteren Ende des möglichen Strafrahmens: Die junge Frau, die glaubhaft vermittelte, nach einer Therapie wieder im Leben angekommen zu sein, bekam acht Monate auf Bewährung. (GEA)