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Aktuell Prozess

Forderte ein Älbler Nacktfotos von 13-Jähriger? Opfer sagt aus

Amtsgericht Reutlingen ordnet erneute Anhörung des Opfers unter anwaltlichem Zeugenbeistand an.

Justitia ist beim Blick aufs Alter nicht blind.
Justitia ist beim Blick aufs Alter nicht blind. Foto: Ebener/DPA
Justitia ist beim Blick aufs Alter nicht blind.
Foto: Ebener/DPA

REUTLINGEN. Auch am zweiten Prozesstag im Kinderpornografie-Prozess gegen einen 25 Jahre alten Mann, der in einer Albgemeinde wohnt, gab es kein Urteil. Der Termin war notwendig geworden, da die auf Video aufgezeichnete Vernehmung des Opfers, die im Amtsgericht Reutlingen am 11. Februar, vorgeführt werden sollte, nicht funktionierte. Der Vorwurf gegen den Älbler lautet, das Opfer, das er im Jahr 2020 auf einem Erwachsenen-Chatkanal auf Facebook kennengelernt hatte, durch Drohungen dazu bewegt zu haben, sexuelle Handlungen an sich vorzunehmen und dem Angeklagten davon Bilder und Videos zu schicken.

Insgesamt 14 verschiedene Anklagepunkte werden ihm vorgeworfen, in denen es des Weiteren um den Besitz und die Verbreitung kinder- und jugendpornografischer Bilder und Videos – etwa um das anale Penetrieren eines Mädchens durch einen Zehnjährigen - und um Videotelefonate mit Formen sexualisierten Missbrauchs ging.

Anweisungen über Chatgruppe

In der 41 Minuten dauernde Vernehmung durch die hessische Polizei, die im Gericht gezeigt wurde, schilderte das Opfer in Anwesenheit der Mutter – oft mit tränenunterdrückter Stimme – wie sie den Angeklagten kennengelernt hatte. Die Realschülerin hatte sich in mehreren Chatgruppen angemeldet, suchte nach Gesprächskontakten. Nach einiger Zeit stieß sie in einer der Gruppen auf den Angeklagten, der sich als gleichaltrig ausgab. »Zuerst hat er gesagt, er sei 16, dann 18 Jahre alt, später Mitte zwanzig. Er hat mir Komplimente gemacht, das hat mir gefallen«, gestand sie.

Im Gerichtssaal

Richterin: Insa Föhn; Schöffen: Christine Speidel, Tobias Kern; Staatsanwältin Bettina Schmid; Pflichtverteidiger Maximilian Keller.

Schnell sei er jedoch aufdringlicher geworden, wollte sie unbekleidet sehen, wollte und dass sie Fotos von sich macht. »Ich wollte es anfangs nicht, habe es aber dann doch gemacht«, sagte sie aus. So entstanden über 30 Videos und rund 100 Fotos, wo sie sich mit einer Bürste, Stiften und Flaschen im Schambereich manipulierte. »Er hat mir gedroht, er kenne meine Adresse und wenn ich es nicht mache, komme er vorbei und erzähle es den Eltern und Geschwistern. Ich hatte solche Angst und habe mich so geschämt.«

13 oder 18 Jahre alt?

In ihrer Aussage betonte sie, dass sie von Anfang an dem Angeklagten gesagt habe, dass sie erst 13 Jahre alt sei. Nach einigen Monaten wurde der Kontakt unterbrochen, flammte dann 2023 kurzfristig wieder auf, als sich der Angeklagte wieder bei ihr meldete: »Das erste, was er mich fragte, war, ob ich ihn bei der Polizei angezeigt habe«, äußerte sich das Opfer in der Vernehmung.

Richterin Insa Föhn verwandte bei ihrer anschließenden Befragung viel Zeit auf die Altersangaben. "Ihr Alter hat sie mit 18 angegeben", betonte er "und ich habe auch gesagt, wie alt ich bin." Außerdem sind in den Chatgruppen Personen erst ab 18 Jahren zugelassen", so der Angeklagte. Er kenne zudem weder die Familie noch ihre Geschwister, die Adresse habe ihm das Opfer selbst geschickt, und er habe ihr nie gedroht, versicherte er.

»Warum sollte die Angeklagte sie so belasten, warum sollte sie sich das ausdenken?«, hakte Staatsanwältin Bettina Schmid nach. Doch darauf wusste der Angeklagte keine Antwort. Pflichtverteidiger Maximilian Keller wollte die Aussage des Opfers nicht als unglaubwürdig werten, gab aber zu bedenken, dass bei den mehreren Chatgruppen, in denen das Opfer aktiv war, unklar bleibe, wann sie wem ihr Alter gesagt habe.

Nach kurzer Beratung entschied das Gericht, das Opfer erneut zu vernehmen, dies aber unter Ausschluss der Öffentlichkeit und des Angeklagten. Dritter Verhandlungstag im am 21. März. (GEA)